Hallo Martina, Renten sind am Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt. Neben den so genannten nachschüssigen Zahlungen, gibt es auch weiterhin noch die vorschüssigen Zahlungen. Das gilt aber nur für Renten mit einem Beginn vor dem 1. April 2004 .