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Experten-Antwort

War das ein "ruhendes Arbeitsverhältnis"?

von Schwester I.07.05.2014 | 14:32
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6 Antworten

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Im Dezember 12 wurde ich arbeitsunfähig, bezog ab Mitte Januar Krankengeld (plus Rente wegen tw EM), war dann in einer ReHa-Klinik, wurde Ende August voll erwerbsunfähig entlassen, Rente wegen voller EM wurde am 05.03.14 rückwirkend zum Mai 13 bewilligt, Arbeitsverhältnis wurde daraufhin zum 30.05.14 beendet. Es geht darum, ob eine letzte Einmalzahlung, die ich jetzt für vor Erkrankung geleistete Überstunden und nicht genommen Urlaub erhalten hab, auf die Rente angerechnet wird oder nicht. vielen Dank für Experten-Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von Jonas schließen wir uns an.

Teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger den Sachverhalt mit.

Dieser wird dann durch eine schriftliche Anfrage beim Arbeitgeber klären,

ob ein Ruhen Ihrer Beschäftigung vorlag.

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5 Antworten

Jonasam 07.05.2014 | 14:52
Hallo Schwester I., vorab zwei Fragen: 1.) Wann wurde die Einmalzahlung geleistet? 2.) Welcher Tarifvertrag ist maßgebend? MfG Jonas
Schwester I.am 07.05.2014 | 15:01
Danke für Ihr Interesse, Jonas 1. Das Geld war am 31.03.14 auf meinem Konto und die Abrechnung war für den Monat März 2. Ich habe beim Bayerischen Roten Kreuz gearbeitet, die haben, glaub ich, einen eigenen Tarif, angeglichen an den im Öffentlicher Dienst?
Jonasam 07.05.2014 | 16:53
Hallo Schwester I. Ich hab Ihren Tarifvertrag leider auf die schnelle nicht gefunden. Evtl. ist der auch gar nicht veröffentlicht. Die Einmalzahlung stellt grundsätzlich Hinzuverdienst i. S. von § 96a SGB VI dar. Entscheident ist, welches Rechtsverhältnis Ihre Beschäftigung zu dieser Zeit hatte. Das kann i. d. R. nur der Arbeitgeber beurteilen, wenn ein Tarifvertrag nicht greifbar ist. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde oder geruht hat, ist die Einmalzahlung nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Ob ein Ruhen Ihrer Beschäftigung vorlag, kann ohne den Tarifvertrag nicht gesagt werden. Dies ist leider häufig unterschiedlich geregelt. Hinweis: Mit Ruhen ist das arbeitsrechtliche Ruhen gemeint. Das heißt nicht, weil Sie AU waren, hat automatisch das Arbeitsverhältnis geruht. Hier können Sie zu dem Thema noch etwas lesen: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… MfG Jonas
GroKoam 08.05.2014 | 00:40
Ein ruhendes Arbeitsverhältnis ist ein Verhältnis, wo GroKo involviert ist.
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