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Experten-Antwort

War der Antragstermin EU-Rente am 07.07.2014 zu früh?

von Heinz Schultz19.10.2014 | 19:11
1179 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Krankschreibung seit 2-1012 durchgehend; Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente am 7. Juli 2014 gestellt. Kommt die neue Rentenregelung, die ab 1. Juli 2014 gilt, mit den erhöhten Zurechnungszeiten auf das 62. Lebensjahr zur Anwendung? Danke . H. S.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Rentenbeginn (hier: 01.07.2014) ist entscheidend für die Anwendung des "neuen Rechts". Abhängig davon wann der Leistungsfall eingetreten ist, ist der Rentenbeginn zu bestimmen.

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4 Antworten

Karl Sam 19.10.2014 | 19:37
Um kein Risiko einzugehen stellt man den Antrag ab 1.10. Warum haben Sie sich nicht vorher mit einem Experten unterhalten.
Schorscham 19.10.2014 | 19:47
Da die (rentenrelevante) Erwerbsminderung vermutlich bereits vor mehr als 2 Jahren eingetreten ist, spielt das Antragsdatum ohnehin keine große Rolle mehr. Es sei denn, dass bisher trotz AU keine Erwerbsminderung vorlag. War das der Fall?
Heinz Schultzam 19.10.2014 | 21:42
Hallo Schorsch, ja, es ist der Fall. Bisher lag keine Erwerbsminderung vor. H. S.
Paulaam 20.10.2014 | 07:21
Bei der Beurteilung, ob das neue Recht (Zurechnungszeit bis 62. Lj.) oder das alte anzuwenden ist, ist bei den Erwerbsminderungsrente grundsätzlich auf den Rentenbeginn abzustellen. Bei Antragstellung im Juli 2014 kann sich ein Rentenbeginn vor dem 01.07.2014 MUR ergeben, wenn im Vorfeld eine Reha gemacht worden ist, dessen Antragstellung jetzt in den Rentenantrag umgedeutet worden ist oder während des Verfahrens umgedeutet wird! Wenn nicht, ist der Rentenbeginn frühestens der 01.07.2014 und dann ist zwangsläufig das neue Recht anzuwenden!
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