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Warnung vor Abfindung von Kleinstbetragsrenten

von Wenne21.02.2011 | 19:42
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Vor kurzem wurde mir förderunschädlich eine Kleinstbetragsrente in Höhe von 12500 Euro in einer Summe ausgezahlt. Wie ich erst jetzt erfahren habe, muss diese voll dem Einkommen zugerechnet und versteuert werden. Dadurch ergibt sich bei uns (Zusammenveranlagung) eine zusätzliche Steuerbelastung von über 4300 Euro. Eigene Berechnungen haben nun ergeben, dass monatliche Ratenzahlungen über 25 Jahre hinweg insgesamt nur etwa 600 Euro Steuern gekostet hätten. Sicherlich liegen obige Zahlen mit an unseren persönlichen Einkommensver-hältnissen. Dennoch hätte ich es begrüßt, wenn vom Anbieter oder einer amtlichen Stelle wie der Deutschen Rentenver-sicherung eine entsprechende Warnung vor der Auszahlung einer Kleinstbetragsrente gekommen wäre. Jetzt ärgere ich mich wahnsinnig über die (unnötige) Steuerzahlung, die weitaus höher ist als alle gewährten Zulagen und Sonder-ausgabenabzüge und frage mich, was der Gesetzgeber sich dabei wohl gedacht hat. Gibt es irgendeine Möglichkeit die Kleinst-betragsabfindung zurückzuzahlen - oder was kann ich tun, um noch aus der Steuerfalle herauszukommen? Durfte eine Summe in dieser Höhe überhaupt abgefunden werden? Vielen Dank für alle guten Ratschläge!

9 Antworten

Steuerzahleram 21.02.2011 | 19:45
Ja wer hätte das gedacht,daß man da auch noch Steuern zahlen muß. Mal ehrlich,wieso informiert man sich da nicht vorher. Ansonsten,dumm gelaufen und auch nicht mehr reparabel.
Alfingeram 21.02.2011 | 21:40
Wenn Sie es sagen,wird es schon stimmen. Allerdings kann ich es von der steuerlogig nicht nachvollziehen, da Sie ja die Rente aus ihrem Nettoeinkommen angespart haben, was bedeudet, daß sie auf den angesparten Betrag bereits Steuern gezahlt haben. Jetzt kann der Staat doch nicht nochmal auf das gleiche Geld Steuer verlangen?
Wenneam 21.02.2011 | 23:26
@ von Steuerzahler Es war mir natürlich schon vor der Auszahlung bekannt, dass Riesterrenten nachträglich versteuert werden. @ von Alfinger Die Begründung ist wohl die, dass die Förderung in der Ansparphase wieder hereingeholt werden soll. Dass die Beiträge schon einmal versteuert wurden, interessiert den Staat dabei nicht. Mein Problem ist der große Unterschied der Steuerbeträge zwischen der Einmalaus-zahlung und der Verrentung. Es kann doch nicht sein, dass dieser 3700 Euro ausmacht! Das empfinde ich als totale Ungleichbe-handlung, die mein Rechtsempfinden stört! Meine Frage an die Experten: Gibt es da wirklich keine Abhilfe?
-am 22.02.2011 | 06:57
Wegen der steuerrechtlichen Auswirkungen Ihres Riestervertrages empfehlen wir Ihnen, sich mit einem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen.
Eberhardam 23.02.2011 | 12:18
Ausdrücklichen vielen Dank an "Wenne", daß du über diese Sache informiert hast. Von dieser Info können bzw. werden viele Riester-Sparer hier, profitieren können.
Greifvogelam 27.02.2011 | 19:49
Ein Vorteil der Riesterrente ist, daß sie nicht sozialversicherungspflichtig ist - im Gegensatz zu den Betriebsrenten (wobei es auch hier wiederum Ausnahmen gibt)
Alfingeram 22.02.2011 | 00:44
Zitat von Alfinger anzeigenausblenden
Ich lese gerade: (Anfang Zitat) "Für die geförderte Altersvorsorge werden die Beiträge zwar aus prinzipiell steuerpflichtigem Einkommen geleistet, aber im Endeffekt sind sie über den Sonderausgabenabzug steuerfrei. Dies gilt auch dann, wenn die Zulagenförderung für den Geförderten günstiger war ( Günstigerprüfung ), da in diesem Fall die steuerliche Wirkung des Sonderausgabenabzugs quasi in der Zulage "enthalten" ist. " (Ende Zitat)
Buchsbaumam 23.02.2011 | 15:27
Ich finde, daß man von selbst nicht ohne weiteres auf Idee kommen muß, daß der Staat die Riesterrente bei Auszahlung voll versteuert. In der Regel werden Renten nur mit ihrem Ertragsanteil versteuert, aber nicht mehr. Man liest in den Riester-Prospekten regelmäßig nichts über die Versteuerung, die wird eher totgeschwiegen. Das wäre ja nicht gerade umsatzfördernd. Allerdings muß man heutzutage bei den leeren Kassen des Staates mit allem rechnen und die Möglichkeit einbeziehen, daß irgendwie alles steuer- oder sozialversicherungspflichtig geworden ist. Ich verweise diesbezüglich auf die ähnliche Entwicklung bei den Betriebsrenten.
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