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Experten-Antwort

Warte auf den Bescheid...

von Angelika02.09.2013 | 12:51
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18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Foren-Teilnehmer, Ende April habe ich die EM-Rente beantragt, Mitte Juli war ich dann beim Gutachter (Neurologen). Ein letzter Anruf bei der Rentenversicherung ergab, dass der Antrag mit Gutachten bereits beim ärztlichen Dienst der RV war und nun nur noch der Bescheid geschrieben werden müsste, dies aber aufgrund von Urlaub der zuständigen Kollegin erst in ca. 2 Wochen passieren wird :-( Nun sagte mir der Sachbearbeiter, dass im Juli eine Anfrage bei der Krankenkasse stattfand bezüglich der Höhe des Krankengeldes. Spricht das eher für einen "positiven" Bescheid oder ist das ein allgemeines übliches Prozedere? Auch musste ich eine Bescheinigung über Teilzeit meinem jetzigen Arbeitgeber zum Ausfüllen zuschicken, da ich bei diesem noch angestellt bin als Teilzeitkraft (30 Std./Woche). Wird das immer gemacht, wenn man sich noch in einem Angestelltenverhältnis befindet? Seit nun fast einem Jahr bin ich bereits krankgeschrieben und beziehe Krankengeld. Ich werde bald wahnsinnig wenn ich nicht bald weiss, woran ich bin ;-( Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Liebe Grüße und vielen Dank! Angelika

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angelika,

alles was ich zu Ihrer Frage sagen könnte, wäre reine Spekulation. Ich muss Sie daher noch um etwas Geduld bitten - warten Sie bitte den Bescheid ab.

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17 Antworten

=//=am 02.09.2013 | 13:21
Wurde der Arbeitgeber in dem Schreiben gefragt, ob er Ihnen einen Teilzeitarbeitsplatz anbieten kann bzw. ob Sie einen solchen innehaben? Dann wird es wohl zu 90 % eine Rentenbewilligung. Diese Anschreiben werden eigentlich nur erstellt, wenn das Leistungsvermögen sowohl im bisherigen Beruf als auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei 3 - unter 6 Stunden liegt. Was ich nicht verstehe, dass aufgrund des Urlaubs der SB mit der Bescheidserteilung noch ca. 2 Wochen gewartet wird! Wird denn keine Vertretung gemacht? Bei Renten- und Reha-Anträgen eigentlich unüblich, da eine lange Laufzeit die vorgegebene Statistik verschlechtert.
Angelikaam 02.09.2013 | 14:04
Erstmal einmal vielen Dank für die Antwort von =//= und dem Experten der RV! @=//=: Der Sachbearbeiter erklärte mir, dass ein RV-Sachbearbeiter nicht die Arbeit von drei machen könne, die aufgrund von Krankheit oder Urlaub momentan nicht da wären. Und ja, mein AG wurde befragt, was er mir für einen Teilzeitplatz anbieten könne. Kann ich meinen AG fragen, was er der RV mitgeteilt hat bzw. ist dieser zur Auskunft verpflichtet? Das Problem ist, dass ich auch glaube, dass festgestellt wurde, dass ich noch 3 bis unter 6 Stunden am Tag arbeiten kann. Aber ich befürchte, das aufgrund meiner psychischen und physischen Einschränkungen nicht mehr zu können. Wenn nun aber mein AG meint, mich auch für 5 Stunden am Tag beschäftigen zu können, bin ich dann verpflichtet, die Arbeit wieder aufzunehmen? .... Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen... Angelika
krank-ohne-rente.deam 02.09.2013 | 14:43
Natürlich müssen Sie dann die Arbeit annehmen. Sonst würde die DRV doch das alles nicht machen. Genau darin liegt doch das größte Sparpotential der Agenda 2010. Deshalb wurde die Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft und halbiert, in eine halbe und ganze Erwerbsgemindertenrente aufgeteilt.
=//=am 02.09.2013 | 14:36
1. Sie können Ihren Arbeitgeber selbstverständlich fragen, was er der DRV mitgeteilt hat. Es geht ja um Sie, sodaß kein Datenschutz besteht. 2. Schwierig zu beantworten, wenn man keine Details weiß. Im Allgemeinen ist es so: Ist ein Versicherter länger als 6 Monate arbeitsunfähig krank UND liegen Hinderungsgründe für eine Teilzeitbeschäftigung vor, wird eine volle EM-Rente (auf Zeit) gezahlt. Wird die Beschäftigung nach der AU als Teilzeitbeschäftigung wieder aufgenommen, steht nur noch die teilweise EM-Rente zu. Wird eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt und MUSS AUS MEDIZINISCHEN GRÜNDEN aufgegeben werden, wird wieder die teilweise EM-Rente gezahlt. Das Ganze ist etwas kompliziert und man müßte alle Details kennen.
Angelikaam 02.09.2013 | 14:45
=//=, danke... Ich weiss ja, dass es immer auf den Einzelfall ankommt und es hier keine allgemeine Antwort geben kann.... Ich denke, ich werde einfach morgen mal bei meinem Arbeitgeber nachfragen und mich ansonsten in Geduld üben, auch wenn es schwer fällt.... Trotzdem noch einmal vielen Dank!!
Angelikaam 02.09.2013 | 14:48
............... Wenn nun aber mein AG meint, mich auch für 5 Stunden am Tag beschäftigen zu können, bin ich dann verpflichtet, die Arbeit wieder aufzunehmen? .... Angelika
Natürlich müssen Sie dann die Arbeit annehmen. Sonst würde die DRV doch das alles nicht machen. Genau darin liegt doch das größte Sparpotential der Agenda 2010. Deshalb wurde die Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft und halbiert, in eine halbe und ganze Erwerbsgemindertenrente aufgeteilt.
Dann hieße das, dass ich in Widerspruch gehen müsste...
krank-ohne-rente.deam 02.09.2013 | 15:22
Den Weg werden Sie dann beschreiten müssen. Es ist sehr schwierig heute noch aus dem ganzen Schlamassel als kranker heraus zu kommen, wenn man noch einen Arbeitsplatz bei einer größeren Firma hat. Die DRV setzt die Arbeitgeber auch unter Druck, noch einen Platz für Sie zu finden.
=//=am 02.09.2013 | 15:45
Ich habe leider in meiner obigen Antwort einen Fehler entdeckt: "Wird eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt und MUSS AUS MEDIZINISCHEN GRÜNDEN aufgegeben werden, wird wieder die teilweise EM-Rente gezahlt." Dann wird nicht die teilweise, sondern die VOLLE Rente gezahlt. Sorry. ;-)
Leseram 03.09.2013 | 07:50
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Hallo, können Sie mir sagen, wo das zu finden ist? Arbeitsanweisungen o.ä.? Ich habe da jemanden in der Familie, der nach 18 Monaten Krankschreibung aus dem Krankengeld ausgesteuert wurde, dann 6 Monate später als Arbeitsunfähig aus der Reha der RV entlassen wurde und dann wiederum 12 Monate später als nicht erwerbsgemindert die EM-Rente verweigert wurde, da bei weiterer Behandlung eine Verbesserung zu erzielen wäre (der Gesundheitszustand - organische Erkrankung- war aber seit Jahren nicht verbesserbar). Danke im Voraus
Angelikaam 03.09.2013 | 08:00
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Oh, und ich hatte mich schon gewundert ;-)
Sunnyam 03.09.2013 | 10:27
Hallo Angelika, ich habe so ein ähnliches Problem. Warte den Rentenbescheid ab, darin siehst du wie dein Leistungsvermögen beurteilt worden ist. Lass dir das Gutachten vom Neurologen zusenden, einfach bei der DRV anfordern. Dann hast du einen Vergleich. Ich hatte 2 Gutachter der eine hat die volle EMR vorgeschlagen, der andere die teilweise. Ich habe von mir aus mehrere Gutachten meiner behandeltener Ärzte zusätzl eingereicht, woraus auch die volle EMR hervorgeht. Aber die DRV hat jetzt erst mal zur Überprüfung einer teilweisen die Unterlagen an den Arbeitgeber gegeben. Es bleibt uns wohl nichts anderes übrig, als in den Widerspruch zu gehen. Hol dir zu Hile den VDK oder eine andere Stelle mit ins Boot. Ich warte jetzt übrigens auch auf meinen Rentenbescheid.... und da werden wir dann sehen, was für Erkrankungen mit einfließen und welche Erkrankungen unter den Tisch gefallen sind. Ich hoffe ich konnte dir ein wenig Mut machen.
=//=am 03.09.2013 | 14:13
Im Allgemeinen ist es so: Ist ein Versicherter länger als 6 Monate arbeitsunfähig krank UND liegen Hinderungsgründe für eine Teilzeitbeschäftigung vor, wird eine volle EM-Rente (auf Zeit) gezahlt. Wird die Beschäftigung nach der AU als Teilzeitbeschäftigung wieder aufgenommen, steht nur noch die teilweise EM-Rente zu. Wird eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt und MUSS AUS MEDIZINISCHEN GRÜNDEN aufgegeben werden, wird wieder die teilweise EM-Rente gezahlt. Das Ganze ist etwas kompliziert und man müßte alle Details kennen.
Hallo, können Sie mir sagen, wo das zu finden ist? Arbeitsanweisungen o.ä.? Ich habe da jemanden in der Familie, der nach 18 Monaten Krankschreibung aus dem Krankengeld ausgesteuert wurde, dann 6 Monate später als Arbeitsunfähig aus der Reha der RV entlassen wurde und dann wiederum 12 Monate später als nicht erwerbsgemindert die EM-Rente verweigert wurde, da bei weiterer Behandlung eine Verbesserung zu erzielen wäre (der Gesundheitszustand - organische Erkrankung- war aber seit Jahren nicht verbesserbar). Danke im Voraus
Vorsicht: das Ganze gilt NUR, wenn die DRV ein Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von 3 - unter 6 Stunden festgestellt hat!!! Alleine eine lange Krankheitszeit beweist noch keine Erwerbsminderung. Nachzulesen in der rechtlichen Arbeitsanweisung der DRV zu § 43 SGB VI http://h24kv066.lva24.drv:8080/Raa/Raa.do?f=SGB6_43R3.2.2.1&…
Leseram 03.09.2013 | 14:18
Danke für die Antwort. Die 6 Stunden Restleistungsfähigkeit kann man ja schnell bescheinigen, wenn man als Gutachter alle nachvollziehbaren Beeinträchtigungen ausser Acht lässt und ausschließlich Diagnosen auflistet. Wird jetzt eh beim SG entschieden, ist aber mal interessant zu wissen.
Angelikaam 03.09.2013 | 14:15
Danke Sunny, dann warten wir ab, dir auch alles Gute !!!! Lg Angelika
Sunnyam 03.09.2013 | 16:37
Leseram 03.09.2013 | 17:07
Leseram 04.09.2013 | 11:13
["Angelika"] @=//=: Der Sachbearbeiter erklärte mir, dass ein RV-Sachbearbeiter nicht die Arbeit von drei machen könne, die aufgrund von Krankheit oder Urlaub momentan nicht da wären. Angelika Ein Sachbearbeiter sollte die DRV nicht mit der DB gleichstellen.
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