Zitiert von: Xandra
Das darf doch nicht sein 15 Monate, da muss man doch was machen können. Die Frau vom Sozialamt hat auch schon gesagt, das es maximal 6 Monate gezahlt wird, danach muss ich zur Arge. Aber was soll ich da wenn mich meine Psychologin kaputt und nicht arbeitsfähig geschrieben hat?
Hallo Xandra,
bitte überprüfen Sie in Ihren Unterlagen nochmal, was VOR Beginn Ihrer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) war. Hatten Sie da Anspruch auf Krankengeld (KG)? Und wurde das dann mit einer - rückwirkend - bewilligten Rente verrechnet?
Falls ja, stellen Sie bitte fest, wie viele Monate (oder Wochen)sich KG-Anspruch und EM-Rente "überschnitten" haben.
Denn evtl. haben Sie dann noch wieder Anspruch auf KG. Wenn Die EM-Rente aufgrund der gleichen Krankheit, für die Sie KG erhalten hatten und die jetzige Arbeitsunfähigkeit die gleiche Ursache haben.
Ob Rente mit KG verrechnet wurde, ersehen Sie aus dem ersten Bewilligungsschreiben zu Ihrer EM-Rente.
Falls sich daraus noch ein Restanspruch auf KG ergibt, sollten Sie dringend zusammen mit Ihrer Ärztin die bestehende Krankmeldung bei der Krankenkasse als "Folgebescheinigung aus sonstigen Gründen" deklarieren. (Nicht einfach neu ausfüllen und schicken, sondern tatsächlich bei der Krankenkasse erklären!!).
Lt. geltender Rechtsprechung besteht ein Krankengeldanspruch nämlich auch nach Ablauf der befristetetn EM-Rente, wenn die obigen Voraussetzungen vorliegen.
Ein Betrag würde bei der Grundsicherung angerechnet werden, aber vielleicht ist es ja doch mehr als die Grundsicherung?
Das dazugehörige Urteil reiche ich gern nach (muss ich selbst nochmal suchen).
Machen Sie also bitte Ihre "Hausaufgaben" und gucken, ob das passen könnte.
Einen schönen Abend erst einmal!