Hallo Anna,
grundsätzlich ist als Bearbeitungszeit eines Rentenantrages ein Zeitraum von etwa drei Monaten anzusehen. Je nach Einzelfall und Ermittlungsauswand kann dies auch schneller entschieden werden oder länger dauern.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit der zuständigen Sachbearbeitung (bzw. den Vorgesetzen) zur Klärung des Sachstands in Verbindung zu setzen und eine kurzfristige Information zum Bearbeitungstand/der zu erwartenden Entscheidung anzufordern.