Guten Tag,
im Archif las ich folgende Aussage von der Expertin.
Zitat" Bei Reha-Bedarf sollte im eigenen Interesse der Beginn der beruflichen Rehabilitation nicht selbst verzögert werden. Das könnte u.a. auch Auswirkungen auf einen evtl. Anspruch auf Zwischenübergangsgeld (zwischen der Leistung zur medizinischen Reha und einer folgenden Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) haben. Eine der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zwischenübergangsgeld ist, dass Gründe für die Verzögerung nicht selbst vom Versicherten zu vertreten sind." Zitat Ende.
Ich hatte am 23. Juli 2009 einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben nach der Empfehlung der dort arbeitenden Sozialarbeiterin gestelt und gleich abgeschickt. eine erste Reaktion und Zusage erhielt ich am 23.12. 2009 In dieser Zeit musste ich mich arbeitslos melden, da mein Arbeitgeber mich zum 30.06. kündigte und direkt im Anschluss am 02.06.2009 fand die Reha statt, in der man mir berichtete das ich nicht mehr als 3 bis unter 6 Stunden in meinem Beruf Arbeiten kann. Nun ist die zeitliche Verzögerung ( 5 Volle Monate bis zum ersten Bescheid, dann 3 Monate bis zur Berufserprobung und im Mai 2010 dann ein RVL, ab August 2010 vorr. Umschulung)ja nicht von mir aus gegangen, aber ich musste mich arbeitslos melden. Hätte ich evtl. Anspruch auf Zwischenübergangsgeld gehabt, da diese Verzögerung nicht von mir ausging?
glg