Guten Tag,
schwerbehinderte Menschen haben nach einer Wartezeit von 35 Jahren Anspruch auf die Schwerbehindertenrente.
(Die anderen Vorraussetzungen mal unberücksichtigt)
2009 habe ich Februar, März, Aprill nicht gearbeitet, nahm unbezahlten Urlaub.
Um diese drei Monate hat sich somit die Wartezeit bei mir nach hinten verschoben.
Wird diese Wartezeit nur mit Pflichtbeiträgen erfüllt ?
Oder kann ich für diese drei fehlenden Monate freiwillige Beiträge leisten die dann angerechnet werden ?
Danke !
Michaela