Anspruch auf eine Altersrente für Frauen besteht unter anderem nur dann, wenn nach dem 40. Lebensjahr mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit zurückgelegt worden sind.
Da diese Voraussetzung vor Vollendung des 65. Lebensjahres nicht mehr erfüllt werden kann, besteht gemäß der geschilderten Erwerbsbiografie kein Anspruch auf eine Altersrente für Frauen.
Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.