Hallo Papaschlumpf,
die gesetzliche Rentenversicherung kennt verschiedene Altersrenten und unterschiedliche Wartezeiten. Es trifft zu, dass Sie die 35 Jahre Wartezeit auch mit Zeiten der Arbeitslosigkeit erfüllen können. Einer zusätzlichen privaten Einzahlung bedarf es dann nicht.
Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. In diesem Gespräch erfahren Sie, welche rentenrechtlichen Zeiten für die spätere Altersrente berücksichtigt werden können bzw. welche Gestaltungsmöglichkeiten sich in Bezug auf die gesetzliche Altersrente für Sie ergeben. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link „Service/Beratungsstellen“ ermitteln.