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Experten-Antwort

Wartezeit 35 Jahre Schwerbehindertenrente

von Papaschlumpf14.11.2011 | 23:20
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ! Ich bin 1962 geboren. 70 % Schwerbehindert. Ich habe einen Zeitvertrag. Wenn der ausläuft, fehlen mir noch 13 Monate um die 35 Jahre Wartezeit für die Schwerbehindertenrente erfüllt zu haben. Wenn ich nach Ende meines Zeitvertrages keine Arbeit mehr bekomme, kann ich 13 Monate dann privat in die Rentenverscherung einzahlen und so die 35 Jahre Wartezeit erfüllen ? Zählt das dann ? Ich hatte früher bei Zeitarbeitsfirmen immer mal Monate zwischdrin, wo diese Firmen einfach nicht in die Sozialkassen einzahlten und somit Lücken. Das habe ich aber erst viel später bemerkt und die Firmen gibt es teilweise heute gar nicht mehr. Paar Arbeitslosenmonate habe ich auch im Rentenverlauf. Wie gesagt, so fehlen mir halt die 13 Monate. Papaschlumpf

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Papaschlumpf,

die gesetzliche Rentenversicherung kennt verschiedene Altersrenten und unterschiedliche Wartezeiten. Es trifft zu, dass Sie die 35 Jahre Wartezeit auch mit Zeiten der Arbeitslosigkeit erfüllen können. Einer zusätzlichen privaten Einzahlung bedarf es dann nicht.

Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. In diesem Gespräch erfahren Sie, welche rentenrechtlichen Zeiten für die spätere Altersrente berücksichtigt werden können bzw. welche Gestaltungsmöglichkeiten sich in Bezug auf die gesetzliche Altersrente für Sie ergeben. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link „Service/Beratungsstellen“ ermitteln.

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6 Antworten

DarkKnight RVam 15.11.2011 | 09:12
Hallo Papaschlumpf, haben Sie mit allen rentenrechtlichen Zeiten die 407 Monate oder sind das nur die Pflichtbeitragszeiten? Es reicht auch aus, wenn Sie sich im Anschluss den Zeitarbeitsvertrag arbeitslos melden, diese Zeiten zählen bei den 35 Jahren ebenfalls mit, so dass Sie die 35 Jahre in jedem Fall voll bekommen, ohne eigenes Geld auszuwenden! Das Geld können Sie sich sparen bzw. besser anlegen ;-)
moritzam 15.11.2011 | 09:24
Hallo, eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie frühestens mit 61 Jahren und 8 Monaten bekommen. Vielleicht wäre es aktuell sinnvoll, wenn Sie sich auf Grund der offensichtlich vorliegenden gesundheitlichen Probleme mal wegen einer Erwerbsminderungsrente informieren.
Zeuge Jehovaam 15.11.2011 | 20:29
Fordern Sie doch einfach eine Rentenauskunft bzw. Renteninformation an, da steht drinnen ob dei 35 jährige Wartezeit erfüllt ist oder nicht.
DarkKnight RVam 16.11.2011 | 07:42
@Anna: Die Altersgrenze für die frühestmögliche Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird ab 2012 stufenweise angehoben. Und beim Jahrgang 1962 liegt sie bei 61 Jahren und 8 Monaten. Sind die ??? damit geklärt?
-am 16.11.2011 | 09:02
DarkKnight RV hat Recht. Die Altersgrenze für die Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen wurde angehoben. Wer 1962 geboren wurde und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt, hat ohne Abschläge Anspruch auf diese Rente mit 64 Jahren und 8 Monaten, die vorzeitige Inanspruchnahme ist mit einem Abschlag von 10,8 % ab 61 Jahren und 8 Monaten möglich.
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