Hallo
Ich bin durch Zufall auf diese Seite gestossen .
Trotz intensiver Durchsicht konnte ich keine nennenswerten Informationen zu dem Thema 4 Jahresfrist nach Ende Rehamaßnahme oder freiwillige Irena finden nur allgemeine Informationen.
Ein Bekannter (Handwerker) möchte nach 2 facher Vkb ruptur incl OP Versorgung, weiter anhaltenden Problemen
dadurch entstende Dysbalancen im gesamten Haltungsaperat !
die statio. Reha wurde ende 2015 beendet und nach folgende eine auf freiwilliger Basis durchgeführte Irena innerhalb der 6 Monatsfrist durchgeführt.
Im Entlassungsbericht der Rehaklinik wurde Explezit festgehalten
"Eine vorzeitige Wiederholung der Heilmaßnahme ist in Abhängigkeit der aktuellen Befundlage zu prüfen!"
Trotz ausführlicher Begründung im Widerspruch seinerseits und des behandelnden Arztes(1,5 Seiten) wurde dieser Abgelehnt und die Frist auf Endtag der Irena gesetzt,
dies kann meiner Meinung nach nicht rechtens sein.
Die Irena ist, a freiwillig,b nicht vorgeschrieben,c Teilnahme oder nicht ergibt keine rechtliche Benachteiligung.
wäre ja ein Witz wenn die RV sich so um 6 M einen eigenen Bonus erschleichen würde.
Ich habe weder ein Urteil oder ein Schriftsatz vermerk finden können der das rechtl. Untermauert was der sachbearbeiter da einfach festgelegt hat
zumal die ja 49 mio 2017 in den Sand gesetzt haben (Ezb) Tendenz steigend bei sinkenden Renten
ein Schelm wer böses dabei denkt!