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Experten-Antwort

Wartezeit 45 Jahre

von Schwanzmeise24.10.2014 | 22:46
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Hallo n'abend, in der Rentenauskunft steht unter "C Monate für die Wartezeit", dass alle nachfolgenden Monatsangaben auf den bisher gespeicherten Zeiten beruhen. Ich kann also die noch folgenden Monate (die Speicherung endet am 31.12.13) bis zum Eintritt in die Rente für die Wartezeit dazurechnen? Außerdem sind für die 2 Kinder nur jeweils 12 Monate Erziehungszeit berücksichtigt. Mit der Gesetztesänderung zur Mütterrente sind da also nochmal 24 Monate dazuzurechnen, oder? (Kinder 1981 bzw 1983 geb.) Danke für die Mühe!! Gruss

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Einer Rentenauskunft der gesetzlichen Rentenversicherung ist immer auch ein Versicherungsverlauf beigefügt. Sehen Sie sich diesen Versicherungsverlauf an und stellen Sie fest, wann dieser Versicherungsverlauf endet. In der Regel dürfte dies der 31.12. des Jahres vor der Erteilung der Rentenauskunft sein.

In Ihrem Fall können Sie also auf die bereits vorhandenen Wartezeitmonate noch die Anzahl der Monate hinzurechnen, die Sie ab dem 01.01.2014 noch versicherungspflichtig gearbeitet haben.

In dem Rentenbetrag der Rentenauskunft sind bereits alle Zeiten der Kindererziehung und Zeiten der geringfügigen Beschäftigung mit eingerechnet. Eine weitere Steigerung der Rente ist durch diese im Versicherungsverlauf bereits enthaltenen Zeiten somit nicht mehr zu berücksichtigen.

Bei den geringfügigen Beschäftigungen ist zu unterscheiden, ob diese geringfügige Beschäftigung versicherungspflichtig ist oder versicherungsfrei ist. Sollte die geringfügige Beschäftigung versicherungspflichtig sein (d.h. von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt werden Ihnen Rentenversicherungsbeiträge abgezogen), so zählt jeder zukünftig gearbeitete Monat auch als Monat auf die Wartezeit hinzu. Sollte die geringfügige Beschäftigung jedoch versicherungsfrei sein (d.h. Sie bekommen Brutto = Netto ausgezahlt), so werden hingegen nur ein Drittel der Wartezeitmonate erwirtschaftet. Um weitere zwölf Kalendermonate auf die Wartezeit zu erwirtschaften müssten Sie also weitere drei Jahre in diesem versicherungsfreien Minijob arbeiten.

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4 Antworten

KSCam 25.10.2014 | 09:59
Die Zeiten, in denen Sie ab 01.01.2014 noch arbeiten, können Sie natürlich mitrechnen. Das 2. Kinderjahr aber nicht, weil höchstwahrscheinlich im Konto die Kinderberücksichtigungszeiten bereits gespeichert sind. Die gehen bis zum 10. Lj eines Kindes - und sind schon eingerechnet.
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 25.10.2014 | 10:25
Die zwei Jahre- 2 Entgeltpunkte- ändern an der Wartezeit nichts- haben aber finanzielle Auswirkung, diese sind derzeit rechnerisch 28,61 x 2 Euro 57,22 Wert in West. MfG.
Schwanzmeiseam 25.10.2014 | 14:55
Hab nochmal nachgeschaut. Die zusätzliche Kindererziehungszeit ist tatsächlich schon in den Verlauf eingerechnet. Ich kann also nicht mit 24 Monaten mehr rechnen. Die Berücksichtigungszeiten sind vorgemerkt. Weiß jemand, ob die Zeiten aus geringfügiger Beschäftigung was bringen? Ich hab keine freiwilligen Beiträge bezahlt. Gruss
Schießl Konradam 25.10.2014 | 15:17
Auch dies ist ganz einfach zu erfahren. Als Durchschnittsverdienst gelten für das Jahr 2014 34.857 Brutto ist gleich 1 EP. ( Entgeltpunkt) derzeit 28,61 in West . Diese Punkte werden dynamisch angerechnet. Steigt zum Beispiel die Rente am 1.7.2015 um 3% ( Wunschvorstellung ) ist der neue Rentenwert( 28,61 + 0,86) 29,47 auch für meine EP. als Rentenbezieher seit 1.9.1996. Um Thema: 450 x 12 Monate ergeben 5400 im Jahr. 28,61 : 34857 x 5400 Euro 4,43 Rente. Aber, ohne Zuzahlung gelten ja nur 15%, 4,43 : 18,9% Vollbeitrag x 15% sind nur 3,52 Rente nach Adam Riese. Auf eine Bestätigung der Amtlichen brauchen Sie nicht warten, für diese ist mein Name suspekt. MfG.
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