Einer Rentenauskunft der gesetzlichen Rentenversicherung ist immer auch ein Versicherungsverlauf beigefügt. Sehen Sie sich diesen Versicherungsverlauf an und stellen Sie fest, wann dieser Versicherungsverlauf endet. In der Regel dürfte dies der 31.12. des Jahres vor der Erteilung der Rentenauskunft sein.
In Ihrem Fall können Sie also auf die bereits vorhandenen Wartezeitmonate noch die Anzahl der Monate hinzurechnen, die Sie ab dem 01.01.2014 noch versicherungspflichtig gearbeitet haben.
In dem Rentenbetrag der Rentenauskunft sind bereits alle Zeiten der Kindererziehung und Zeiten der geringfügigen Beschäftigung mit eingerechnet. Eine weitere Steigerung der Rente ist durch diese im Versicherungsverlauf bereits enthaltenen Zeiten somit nicht mehr zu berücksichtigen.
Bei den geringfügigen Beschäftigungen ist zu unterscheiden, ob diese geringfügige Beschäftigung versicherungspflichtig ist oder versicherungsfrei ist. Sollte die geringfügige Beschäftigung versicherungspflichtig sein (d.h. von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt werden Ihnen Rentenversicherungsbeiträge abgezogen), so zählt jeder zukünftig gearbeitete Monat auch als Monat auf die Wartezeit hinzu. Sollte die geringfügige Beschäftigung jedoch versicherungsfrei sein (d.h. Sie bekommen Brutto = Netto ausgezahlt), so werden hingegen nur ein Drittel der Wartezeitmonate erwirtschaftet. Um weitere zwölf Kalendermonate auf die Wartezeit zu erwirtschaften müssten Sie also weitere drei Jahre in diesem versicherungsfreien Minijob arbeiten.