Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wartezeit auf Leistungen EWMR

von anton29.08.2014 | 11:46
1325 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, warum werden die befristeten Renten (EWM) erst 7 Monate nach Eintritt gezahlt? Und welchen Status hat man in dieser Zeit? Kann man als ALG 1 Empfänger § 145 SGB dann schon einen Minijob ausüben ohne die REnte zu gefährden? Danke undGrüße anton

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anton,

die befristete Rente beginnt entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 101 SGB VI frühestens mit dem 7. Kalendermonat nach Leistungsfall.

Ein Minijob im Rahmen von maximal 450 Euro ist auch in dieser Zeit für die Rente unschädlich. Die Frage, ob ggf. eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld erfolgt, muss mit der Agentur für Arbeit geklärt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

laleam 29.08.2014 | 13:00
..die Begründung steht nicht im §. Schade, wenn den Bürgern die Gründe für Gesetze egal werden, oder? Grüße Lale
Schadeam 29.08.2014 | 12:54
....letztlich weil es so im Gesetzbuch steht.....glaube nicht, dass sich jemand die Mühe macht, in der damaligen Gesetzesbegründung rumzustöbern nur damit Sie wissen, was sich die gesetzgebenden Politiker damals dabei gedacht haben....:)
antonam 29.08.2014 | 12:44
Vielen Dank für ihre Antwort! ...aber welche Begründung gibt es denn für diese 7 Monate Frist?
Christina Nowakam 29.08.2014 | 12:55
eine gesetzliche Regelung muss nicht begründet werden. Lesen Sie doch einfach den § , den Ihnen der Experte aufgeschrieben hat.
Schadeam 29.08.2014 | 14:03
@lale, Sie können ja recherchieren, wenn es sie interessiert, im Internet findet man vieles, vielleicht weiß es ja Ihr Bundestagsabgeordneter. Da gibts viele Möglichkeiten - ich hab ja nur geschrieben, dass sich kaum jemand der Experten oder der Forumsteilnehmer die Mühe machen wird, so eine Arbeit (ohne jeden praktischen Nutzen) für jemand anderen zu erledigen.
W*lfgangam 29.08.2014 | 14:27
Hallo Anton, wegen Gesetzesbegründung müssten Sie tief in die Frühzeit der RVO/des AVG (Reichsversicherungsordnung/Angestelltenversicherungsgesetz) einsteigen. Die dortige 7-Monatsfrist wurde einfach ins SGB (kam 1992) übernommen und musste daher nicht neu begründet werden. Gruß w. ...ich glaube, im Kellerarchiv steht noch ein alter 6-Bändiger RVO-Kommentar (Grüner – Dalichau, was hab ich diese Zettel-Literatur gehasst!), aber in Keller trau ich mich heut nicht mehr ;-)
Jonnyam 29.08.2014 | 18:13
Die Zeitrente ab 7. Monat gibt es seit der Rentenreform 1957. Seinerzeit wurde für 26 Wochen = 7 Monate Krankengeld gezahlt, erst dann setzte die Rente ein Meint Jonny, der das 1962 so gelernt hat.
laleam 29.08.2014 | 20:00
Jonny, vielen Dank für die Antwort! Alles Gute Lale
Gesundheitsmanagementam 01.09.2014 | 19:59
Antwort Nach § 102 Absatz 2 SGB VI werden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nur dann unbefristet geleistet, wenn der Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht und unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. In allen anderen Fällen werden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf Zeit geleistet. Die Rente beginnt dann mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit. Die Regelung des § 101 Absatz 1 SGB VI ist eine Risikoabgrenzung zwischen Renten- und Krankenversicherung. Die Rentenversicherung soll Leistungen wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit nur dann erbringen, wenn die Minderung von einer gewissen Dauer ist. Sie soll deshalb auch nicht vom ersten Tag an leistungsverpflichtet sein, wenn die begründete Aussicht besteht, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit in absehbarer Zeit behoben sein kann. Andernfalls wäre die Rentenversicherung für einen beträchtlichen Teil der Krankheitszeiten zuständig, für den heute die Krankenversicherung aufzukommen hat. In typischen Fällen dürften Versicherte während des hinausgeschobenen Beginns einer Zeitrente Krankengeld erhalten. Denn nach der Regelung des § 51 SGB V soll die Krankenkasse Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist, eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Maßnahmen zur Rehabilitation zu stellen haben. Aufgrund der Antragsfiktion des § 116 SGB VI, nach der der Reha-Antrag als Antrag auf Rente gilt, wenn Leistungen zur Rehabilitation nicht erfolgreich gewesen sind oder ein Erfolg dieser Leistungen nicht zu erwarten ist, wird frühzeitig ein Rentenverfahren eingeleitet. Dadurch wird in aller Regel die Ausschöpfung des Krankengeldanspruchs bereits vor Beginn einer Rente vermieden.
laleam 02.09.2014 | 11:02
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026