Den Ausführungen von „Rfn“ wird zugestimmt. Zum Zweiten Teil Ihrer Frage, Änderungen gegenüber der Regelung haben sich nicht ergeben. Näheres können Sie auch dem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit entnehmen. Das Merkblatt finden Sie unter folgendem Link:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/Merkblatt-Vorruhestand-Altersrente.pdf