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Experten-Antwort

Wartezeit bei Arbeitslosigkeit ohne ALG-Bezug

von Ingeborg Kratzer02.02.2011 | 09:46
1615 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, können im Fall von "Arbeitslosigkeit ohne Bezug öffentlicher Leistungen" sowie ohne freiwillige Zahlung von Versicherungsbeiträgen Wartezeiten erworben werden, ohne dass zuvor ein Antrag auf ALG II gestellt wird? In diesem Zusammenhang: Gilt noch die Regelung aus 2009, die besagt, dass eine Eingliederungsvereinbarung mit der Arbeitsagentur zu schließen und das ernsthafte Bemühen um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (> 15 h/Woche) nachzuweisen ist? Für Ihre Antwort bereits im Voraus recht herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Ingeborg Kratzer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von „Rfn“ wird zugestimmt. Zum Zweiten Teil Ihrer Frage, Änderungen gegenüber der Regelung haben sich nicht ergeben. Näheres können Sie auch dem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit entnehmen. Das Merkblatt finden Sie unter folgendem Link:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/Merkblatt-Vorruhestand-Altersrente.pdf

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1 Antworten

RFnam 02.02.2011 | 17:13
Anrechnungszeiten sind nach § 58 SGB VI Zeiten, in denen Versicherte wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitsuchende gemeldet waren und eine öffentlichrechtliche Leistung bezogen oder nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben. Diese Zeiten sind aber nur dann Anrechnungszeiten, wenn dadurch eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit unterbrochen wurde. Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten (auch Anrechnungszeiten)angerechnet. Die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte und Altersrente für schwerbehinderte Menschen. ------------------------------------------------------------ Zu den aktuellen Regelungen der Arbeitsagentur informieren Sie sich bitte bei Ihrem Jobcenter.
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