Hallo Ajax,
das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch beschlossen, dass die Versicherungspflicht für Bezieher
von Arbeitslosengeld II künftig abgeschafft werden soll.
Die Regelung befindet sich im Entwurf für das Haushaltsbegleitgesetz 2011.
Wenn die Versicherungspflicht für Arbeitslosengeld II entfällt, liegt in der Tat kein anrechenbarer Beitrag
für die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren und kein Pflichtbeitrag für die drei Jahre mit Pflichtbeiträgen
in den letzten fünf Jahren vor Rentenbeginn mehr vor.
Wenn Sie ab dem Wegfall der Versicherungspflicht bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet bleiben
bzw. sich arbeitslos melden, liegt ein Streckungstatbestand vor, der den Fünf-Jahres-Zeitraum verlängert,
in dem die drei Jahre mit Pflichtbeiträgen vorliegen müssen.
Da die Beurteilung hier von Ihrem individuellen Versicherungskonto abhängt, empfehlen wir Ihnen,
sich von Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger beraten zu lassen.