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Experten-Antwort

Wartezeit bei Minijob

von Sebastian07.05.2014 | 08:41
963 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin von der Rentenversicherung befreit, da ich ins Versorgungswerk einzahle. Nun könnte ich meine Beiträge die ich bislang gezahlt habe zurückfordern, wenn ich die Wartezeit von 5 Jahren noch nicht erfüllt habe. Das Problem ist eine Zeit in der ich einen Minijob hatte. Ist es möglich, dass diese nicht zu der Wartezeit gerechnet werden?Könnte ich nachträglich mit meinem alten Chef vereinbaren, dass ich unentgeltlich bzw. nicht auf Minijobbasis gearbeitet habe um die Wartezeit zu verkürzen? Denn zur Zeit hab ich die 5 Jahre um 2 Monate überschritten und es geht um ziemlich viel Geld. Vielen Dank schon mal im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Arbeitgeber hat die Meldungen korrekt abzusetzen und kann diese nicht im Nachhinein einfach abändern und passend machen.

Die Wartezeitmonate, die sich aus dem Minijob ergeben, zählen zu der Wartezeit dazu.

Wenn in Ihrem Fall die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist, ist eine Beitragserstattung nicht möglich. Es gibt hier nur die Möglichkeit die Regelaltersgrenze abzuwarten und dann eine Rente zu beziehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

GroKoam 07.05.2014 | 09:13
Glauben Sie allen ernste Sie bekommen hier Ratschläge wie Sie am besten die Rentenversicherung betrügen?
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