Hallo Claudia,
sollte keine Pflichtversicherung für Sie bestehen, sind sie nicht verpflichtet freiwillige Rentenbeiträge zu zahlen. Sollte Ihr Minijob versicherungspflichtig gemeldet sein, besteht ohnehin nicht die Möglichkeit dazu.
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen Sie bei Ihrem Plan ebenfalls nicht. Nachdem der Anspruch auf Arbeitslosengeld endet, müssen Sie sich an Ihre Krankenkasse zwecks weiterer (freiwilliger oder Familien-) Versicherung wenden.
Bei einem Minijob kann lediglich eine Pflichtversicherung für die Rentenversicherung bestehen, nicht aber für die anderen Sozialversicherungszweige.
Gerne können Sie sich einen telefonischen Beratungstermin geben lassen, um Ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen.