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Experten-Antwort

Wartezeit bis 63 /Rente f.langj.Versicherte m. 11,4 %Abzug

von Claudia30.04.2021 | 19:12
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, kann mir evtl. jemand einen Rat geben bittschön ? Ich (59-Jahrg.) plane ab 01/2023 in Rente mit 63 f. langj. Versicherte mit 11,4% Abzug zu gehen. Bis 30.6.22 besteht Anspruch ALG 1(habe auch noch Minijob),der sicher auch weiter geht. Damit möchte ich so lange wie es geht gesundheitlich den Abschlag an Rente für mich mindern. Die 35 Jahre sind dann auf alle Fälle erfüllt, nur wie verhält es sich mit KV/RV/AV ? Muss ich da privat einzahlen RV ,obwohl die Wartezeit erfüllt ist und KV/AV ...? Sicher keine reine Rentenfrage, dennoch konnte ich bis jetzt da nichts wirklich nachlesen. Vielleicht kann mir doch hier dazu jemand einen Hinweis geben... Schönes Wochenende Allen , VG Claudia

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claudia,

sollte keine Pflichtversicherung für Sie bestehen, sind sie nicht verpflichtet freiwillige Rentenbeiträge zu zahlen. Sollte Ihr Minijob versicherungspflichtig gemeldet sein, besteht ohnehin nicht die Möglichkeit dazu.

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen Sie bei Ihrem Plan ebenfalls nicht. Nachdem der Anspruch auf Arbeitslosengeld endet, müssen Sie sich an Ihre Krankenkasse zwecks weiterer (freiwilliger oder Familien-) Versicherung wenden.

Bei einem Minijob kann lediglich eine Pflichtversicherung für die Rentenversicherung bestehen, nicht aber für die anderen Sozialversicherungszweige.

Gerne können Sie sich einen telefonischen Beratungstermin geben lassen, um Ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Wolfam 01.05.2021 | 11:27
Für die Zeit nur mit Mini Job müssen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse "freiwillig" versichern. Soviel ich weis sind das ca. 190 € im Monat. Am besten bei Ihrer Krankenkasse nachfragen.
Siehe hieram 01.05.2021 | 11:45
Es gibt auch andere Möglichkeiten als 'freiwillig', das hängt auch von der familiären Situation ab. Ein Link hierzu: https://krankenkassen.net/gesetzliche-krankenversicherung/450-eu… Und sobald man (regelmäßig) über 450 EUR verdient, ist es kein Minijob mehr, sondern wird zu einem 'Midijob' und ist dann aber auch KV-pflichtig. Auskünfte hierzu erteilt die Minijobzentrale.de
Siehe hieram 01.05.2021 | 11:59
Wenn der Minijob erst nach 2013 angenommen wurde, ist er versicherungspflichtig zur RV, sofern nicht auf diese Pflicht verzichtet wurde. Da müssten Sie bitte noch mal in Ihre Unterlagen gucken, was Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben. Ansonsten eben (wie auch zur KV) aus dem Minijob einen Midijob machen. Sie sollten sich aber von der DRV rechtzeitig vorher beraten lassen und eine Proberechnung anfordern, wie hoch Ihre Rente mit Abschlag tatsächlich wäre. Denn 11,4 % von 1000,00 EUR sind 114,00 EUR. Sie verzichten also für die 'Wartemonate' auf je 886,00 EUR monatlich (brutto), im Jahr sind das schon 10.632,00 EUR. Während Sie - trotz Rentenbezug - den Minijob ja auch weiter machen könnten (6.300,00 EUR werden nicht angerechnet, im Jahr 2021 sogar über 40k nicht). Und sofern dieser RV-pflichtig ist, erhöht er dann, wenn auch nur minimal, auch noch die spätere Rente. Machen Sie mal einen kurzfristigen Termin bei der DRV zur (telefonischen) Beratung, dann kann das mit 'Ihren' Zahlen genau berechnet werden.
Peter T.am 01.05.2021 | 16:55
Muss man nicht 45 Jahre voll haben, für 63 und langjährig versichert?
Siehe hieram 01.05.2021 | 17:23
Das ist dann 'besonders langjährig versichert' und man muss 45 Jahre = 540 Beitragsmonate voll UND das entsprechende Alter dazu haben, dann wäre die Rente abschlagsfrei auch mit 63+. Genauere Details siehe oben auf dieser Seite unter dem Menüpunkt 'Rente'
W°lfgangam 01.05.2021 | 18:56
Hallo Claudia, verheiratet? Ehemann gesetzlich KV-versichert? ...dann rutschen Sie bis zum Rentenbeginn in die kostenfreie Familienversicherung seiner GKV rein. Andernfalls, wie oben schon erwähnt, fallen mind. rd. 190 € für die KV/PV an. Ist Ehemann gar Beamter/freiwillig oder privat versichert, wird es für die KV erheblich teuer. Für RV und AV müssen Sie bis zum Rentenbeginn keine zusätzlichen Beiträge mehr zahlen. Gruß w.
Claudiaam 01.05.2021 | 21:14
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
nur wie verhält es sich mit KV
Hallo Claudia, verheiratet? Ehemann gesetzlich KV-versichert? ...dann rutschen Sie bis zum Rentenbeginn in die kostenfreie Familienversicherung seiner GKV rein.Grußw.
Bin verheiratet und er ist bereits in Rente, wie ist es dann bitte W`gang ? Es geht mir rein um die 6 Monate KV Pflicht von 07-12/2022. (Minijob läuft RV pflichtig). Wenn ich die KV selbst aufbringen müßte für die 6 Monate ca.190€ , sollte ich wohl doch in Erwägung ziehen auf ALG2 zu gehen. Dann verblieben zwar lediglich 85€ aufgrund des Minijob(100e anrechnungsfähig möglich bei ALG2),nur wäre ich dann KV abgesichert ,müßte quasi dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen für 6 Monate, hätte aber 1.140€ "gespart" KV... die vorherigen Ratgebenden haben mich falsch verstanden: Mit dem Minijob habe ich nicht vor die Rente für besonders langj.Versicherte(mit 45 Arbeitsj.,das wäre bei mir mit 66+2) zu erreichen, sondern ich beantrage eh für 01/2023 Rente nach 35 J. mit 11,4 % Abschlag ... bei br.ca.1350 -11,4% = 1196€ Rente plus dann 417 € Zusatzeinnahme aus Minijob weiterhin (12 Std.wöchentlich sind ok)paßt das schon und wir haben mehr Freizeit zu zweit und...,das muss jeder für sich entscheiden .Für mich steht fest, für ca.50 € Rentenerhöhung pro Jahr weiter voll zu arbeiten bis 66+2 ist keine Alternative... Vielen Dank dennoch für Ihre aller Gedanken zur Frage und ich hoffe W`gang oder jemand von Ihnen kann mir den 1.Teil meine Frage nach KV Absicherung für die 6 Monate noch beantworten. Schönen Sonntag Claudia
Siehe hieram 01.05.2021 | 22:01
Wenn Ihr Mann gesetzlich versichert ist (in der KVdR), dann sollte eine Familienversicherung möglich sein - siehe Hinweis von @W°lfgang. Und ansonsten aus dem Minijob für 6 Monate einen Midijob machen schon ist es versicherungspflichtig. (also ein bis zwei h mehr arbeiten und ein paar EUR mehr brutto verdienen/ ergibt netto allerdings etwas weniger aber doch mehr als 190,00 EUR KV Beitrag selbst zu zahlen) Steht aber so irgendwie auch alles schon in den Vorbeiträgen drin...
Claudiaam 01.05.2021 | 22:12
Vielen Dank, Midijob sollte drin sein für die fehlenden 6 Monate :o) Claudia
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