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Wartezeit für Reha; Überbrückungsgeldbezug = Streckungszeit?

von Koulchen15.12.2008 | 17:02
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo allerseits, mein 1966 geborener Mann ist seit Anfang September wegen einer Gonarthrose im rechten Knie arbeitsunfähig in seinem Beruf als selbständiger Maurermeister. Mindestens die medizinische Reha ist erforderlich, dafür liegen auch alle Voraussetzungen vor. Wenn er anschließend eine berufliche Reha benötigen würde, wären doch 15 Beitragsjahre eine der möglichen Voraussetzungen - oder habe ich das falsch verstanden? Dazu die erste Frage: Kann mein Mann, der als Handwerker pflichtversichert ist (seit August 2007, vorher seit Beginn der ersten selbständigen Tätigkeit im Februar 2004 keine Versicherungspflicht wegen Geringfügigkeit), durch Nachzahlung freiwilliger Beiträge z.B. für Ausbildungs-/Hochschulzeiten ggf. einige fehlende Beitragsmonate für die fünfzehnjährige Wartezeit ergänzen? Zweite Frage: Sollten die Reha-Maßnahmen nicht greifen und eine Erwerbsunfähigkeit eintreten (was wir nicht glauben, da eine sitzende Vollzeittätigkeit immer noch möglich wäre), würden dann Zeiten des Überbrückungsgeldbezugs als Streckungszeiten berücksichtigt? Mein Mann hat zweimal Überbrückungsgeld zur Förderung der Existenzgründung erhalten - einmal ab Februar 2004 nach viermonatigem ALG-Bezug mit vorangegangener abhängiger Beschäftigung, einmal ab Oktober 2006. In letzterem Fall war er vorher wegen Geringfügigkeit nicht rentenversicherungspflichtig. Allerdings hat er im September/Oktober 2006 wegen einer kürzeren Arbeitsunfähigkeit nach Verkehrsunfall als freiwillig Versicherter Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Letzte Frage: Wir liegen im Moment ein wenig im Clinch mit der Krankenkasse, weil die trotz entsprechender Versicherung kein Krankengeld zahlt. Der zuletzt eingereichte ESt-Bescheid 2006 weise ein negatives Arbeitseinkommen aus, daher sei nichts zu ersetzen. Es sieht so aus, als wenn sich dieses Problem nach Einreichen des ESt-Vorauszahlungsbescheids 2007 und der BWA fürs selbe Jahr in den nächsten Tagen lösen dürfte. Allerdings hat zwischenzeitlich die Rentenversicherung geschrieben, mein Mann sei derzeit wegen Ruhens seines Ein-Mann-Betriebs von der Versicherungspflicht befreit. Das wollen wir eigentlich aus Vorsorgegründen gerade nicht. Müssen wir hier etwas unternehmen, oder löst sich das seit September bestehende Problem automatisch, sobald die Krankenkasse doch noch Krankengeld zahlt? Ganz herzlichen Dank vorab für die Antworten, gern auch Teilantworten! (Uns ist klar, daß das Thema ziemlich komplex ist.) Viele Grüße Koulchen

7 Antworten

Koulchenam 16.12.2008 | 18:24
Hallo Experte, vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort! Das mit der beruflichen Maßnahme scheint ganz gut zu passen; irgendetwas in dieser Richtung wird wohl nach der medizinischen Reha erforderlich sein, da mein Mann die typischen Maurertätigkeiten nicht mehr ausführen kann. Da er seinen Bautechniker und Meister gemacht hat, dürfte eine entsprechende Förderung einer sitzenden Tätigkeit möglich sein. Was uns noch interessieren würde: Wann wird eine medizinische Reha als erfolgreich angesehen? Es ist die Frage, ob bei einer sehr weit fortgeschrittenen Gonarthrose noch eine relevante Besserung erreicht werden kann - im Moment raten die Ärzte zu einer operativen Umstellung des Kniegelenks, damit die Belastung auf dem letzten verbleibenden Knorpelrest liegt, bis der dann auch so abgenutzt ist, daß sich das künstliche Kniegelenk nicht mehr umgehen läßt. (Im Moment wäre mein Mann einfach noch zu jung dafür.) Ich habe ein wenig die Befürchtung, daß wegen der Diagnose Gonarthrose u.U. davon ausgegangen wird, daß medizinisch nicht mehr viel drin ist. Die Krankheit scheint kurz davor zu stehen, in den Katalog der Berufskrankheiten aufgenommen zu werden. Das wäre dann eventuell für die Voraussetzungen zum Bezug einer EM-Rente hilfreich (sofern die überhaupt infrage käme), aber doch wohl weniger für die Reha-Maßnahmen? Viele Grüße Koulchen
ASam 16.12.2008 | 20:16
ich bin kein Arzt, aber so wie Sie das Knie und die Arthrose Ihres Mannes beschreiben, wird eine 3 wöchige Reha nicht viel bringen. Alles medizinisch notwendig jkann da billiger ambulant gemacht werden. Ein total abgeriebener Knorpel im Knie wächst nicht mehr nach, allenfalls nutzt sich das Gelenk in der Reha weniger ab, als wenn Ihr Mann arbeiten würde. Persönlich erinnert mich Ihre Beschreibung an mein Knie, das wohl so ähnlich aussieht. Da riet jeder Arzt etwas anderes, keiner wagt eine Prognose und gibt schon gar keine Garantie. Ich bekam die gesamte Palette von Vorschlägen: -Umstellung (nicht des Knies, sondern des Schienbeins) um den Druck auf die verbleibenden Knorpelreste zu schieben. -Schlittenprothese -Knievollprotese -abwarten und Schmerzen ertragen und musste schließlich selbst entscheiden. Habe dann die Umstellung (Schienbein wird unter dem Knie durchgesägt und in anderer Stellung mit Platte fixiert) machen lassen und bin 1 Jahr danach sehr zufrieden und guter Hoffnung, das künstliche Gelenk erst in späteren Jahren zu benötigen. Allerdings arbeite ich im Büro und nicht körperlich, was die berufliche Situation sehr erleichtert und kann im bescheidenen Maße wieder Sport machen (walken problemlos, Dauerlauf so einigermaßen). Eine volle EM Rente kann man sich abschminken, weil man z.B. selbst wenn das Knie steif wäre sämtliche Büroarbeiten ganztags machen könnte. Allenfalls käme eine "alte Berufsunfähigkeitsrente" in Frage, falls Ihr Mann älter als Jahrgang 1961 ist. Die Anerkennung als Berufskrankheit nützt nicht bei der RV sondern höchstens bei der Berufsgenossenschaft- und da könnte die BG argumentieren, das Problem kommt nicht vom Schaffen, sondern z.B. vom langjährigen Fussballspielen .....(wie bei mir)
Koulchenam 16.12.2008 | 21:17
Hallo AS, ja, Fußball ist leider auch ein Thema bei meinem Mann, dazu kommen diverse Verkehrsunfälle - beim frühesten, den er mit sieben Jahren hatte, ist zunächst sogar der Rettungswagen wieder davongefahren, weil der Fall hoffnungslos aussah. Die haben damals wahrscheinlich nur die wichtigsten Sachen repariert und nicht alles im Detail angesehen. Das mit der Knorpelneubildung sollte über eine Einblutung in kleine, bei der OP angebohrte Stellen bewerkstelligt werden. Leider hat es nichts Positives bewirkt. Was ist eine Schlittenprothese? Davon hat bisher keiner der Ärzte gesprochen. Die Anerkennung als Berufskrankheit bewirkt, daß die Wartezeit für eine EM-Rente schon vorzeitig - nicht erst nach fünf Jahren - erfüllt ist und daß schon ein einziger Pflichtbeitrag vor Eintritt der Berufskrankheit (nur wann genau ist das?) ausreicht. So habe ich es auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung gelesen. Viele Grüße Koulchen
ASam 16.12.2008 | 22:24
Schlittenprotese ist eine Teilprotese, da muss beim Einbau weniger Knochenmaterial entfernt werden... Das mit der vorzeitigen Wartezeit vergessen Sie, da sind andere Fälle gemeint, die innerhalb von 6 Jahren nach der Ausbildung erwerbsgemindert wurden - das trifft auf Ihren 42 jährigen Gatten kaum zu. Wie gesagt, die alte BU Rente gibts nicht mehr (Jahrgang 66) und voll erwerbsgemindert ist er wohl nicht.
Koulchenam 16.12.2008 | 23:11
Hallo AS, das mit der Teilprothese klingt interessant - es ist sowieso schon viel zu viel Material bei früheren Operationen entfernt worden. Was die Wartezeit betrifft, bleibe ich bei meiner Einschätzung. Auf den DRV-Seiten zur vollen und teilweisen EM stehen immer zunächst die Standardvoraussetzungen mit den üblichen Wartezeiten, dann jeweils "Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren vorzeitig erfüllt. Das ist der Fall, wenn Sie" gefolgt von zwei Aufzählungspunkten. Der zweite ist der von Ihnen genannte, in dem davor geht es explizit um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Viele Grüße Koulchen
B´sonam 17.12.2008 | 09:29
Hat Ihr Mann denn eine von der BG ANERKANNTE Berufskrankheit ???
Koulchenam 17.12.2008 | 10:08
Hallo B'son, es ist eine Gonarthrose, BK 2112. Aber bis so etwas anerkannt wird, dauert es ja immer eine Weile. Jetzt sehen wir erst mal zu, ob nicht doch die Reha schon etwas bringt. Gruß Koulchen
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