Hallo,
ich habe eine EM-Rente beantragt und befürchte nun eine Ablehnung.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren zwar die besonderen versicherungsrechtl. Voraussetzungen erfüllt (etwa 4 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren), die allgemeine Wartezeit vermutlich aber knapp nicht. (Bin nicht ganz sicher, Grenzmonat)
Falls aber der Leistungsfall einen oder mehrere Monate zurückdatiert würde, wäre die Wartezeit ganz sicher nicht erfüllt, insbesondere im Falle einer teilweisen EM-Rente.
Für nicht anrechenbare Schul- und Studienzeiten könnte ich aber noch freiwillige Beiträge nachzahlen.
Ließe sich damit die Wartezeit bei Ablehnung der Rente doch noch erfüllen?
Für die Wartezeit zählen schließlich auch freiwillige Beiträge mit.