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Experten-Antwort

Wartezeit nicht erfüllt - arbeitslos

von Fragender26.10.2016 | 06:51
1208 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich Jg. 66 erhalte nächstes Jahr eine Abfindung im Job. Ununterbrochene Beitragszeit in der RV bis dann genau 34 Jahre, onkl. Lehre. Der darauf folgende ALG1 Bezug von max. 15 Monaten käme hinzu. Ist die Wartezeit dann erfüllt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragender,

die Wartezeit der Altersrente für langjährig Versicherte (mit Vollendung des 63. Lebensjahres und 14,4 % Abschlag) beträgt 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten. Mit den von Ihnen zurückgelegten 35,5 Jahren wäre dies Wartezeit erfüllt. Die Zeit des Bezugs von ALG I zählt zu den 35 Jahren.

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2 Antworten

RentenCheckeram 26.10.2016 | 06:56
Halle Fragender, Sie müssen Ihre Frage schon konkretisieren. Welche Altersrente wollen Sie wann in Anspruch nehmen. Die Wartezeit für die Regelaltersrente ist mit dann ca. 35,5 Jahren erfüllt. Die Wartezeit für eine Rente für langjährig Versicherte und für schwerbehinderte Menschen auch. Wollen Sie allerdings die Rente für besonders langjährig Versicherte ab dem 65. Lebensjahr in Anspruch nehmen, ist die Wartezeit in Höhe von 45 Jahren nach dem Arbeitslosengeld (noch) noch nicht erfüllt.
Fragenderam 26.10.2016 | 08:34
Es geht um die Altersrente mit 63 Jahren mit Abschlägen. Evtl. Erwerbsminderungsrente (teilweise, oder gar nicht genehmigt?) nach dem Bezug von ALG1. Evtl. private BU Rente.
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