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Experten-Antwort

Wartezeit nicht erfüllt - Ausnahmeregelung?

von MonaLisa07.10.2014 | 14:58
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8 Antworten

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Hallo! Eine Freundin von mir hat in einem Jugenddorf eine Ausbildung absolviert. Versuche auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten scheiterten. So arbeitete seit dem in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Dort hat sie die Wartezeit von 20 Jahren noch nicht erfüllt. Weil sie nun in der Vergangenheit häufigt krank geschrieben war, wurde sie in der Werkstatt abgemeldt und ihr wurde geraten eine stationäre Therapie zu machen, um danach wieder in die Werkstatt aufgenommen zu werden. Sie macht eine Therapie in einer Tagesklinik. Nun verwehrt man ihr die Rückkehr in die Werkstatt. Sie hat somit keine Möglichkeit mehr die noch fehlende Wartezeit voll zu bekommen. Ein erster Antrag auf EM-Rente wurde mit dem Hinweis der nicht vollständigen Warzezeit abgelehnt. Da war sie aber noch in der Werkstatt. Gibt es nun, da sie dort nicht mehr aufgenommen wird eine Ausnahmeregelung bzw. die Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung damit ihr die EM-Rente doch noch gezahlt wird. Schließlich wird ihr ja keine Möglichkeit gegeben, die Wartezeit noch voll zugekommen. Vielen Dank im Voraus MonaLisa

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MonaLisa,

Ihre Freundin setzt sich bitte mit ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung und bittet um Überprüfung inwieweit die Zahlung von freiwilligen Beiträge zur Erfüllung der Wartezeit möglich sind.

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7 Antworten

Schadeam 07.10.2014 | 15:09
Sie könnte z.B. für die auf 20 Jahre fehlenden Monate noch freiwillige Beiträge zahlen.....
MonaLisaam 07.10.2014 | 15:14
Aha! Wie würde das funktionieren? Ich glaube ihr fehlen 5 Jahre. Geht das dann mit einer Einmalzahlung? Wobei sie Grundsicherung bekommt und freiwillige Beiträge schwierig sein dürften.
Schadeam 07.10.2014 | 16:45
Ob man freiwillige Beiträge monatlich zahlt oder pro Jahr 12 Beiträge auf einmal zahlt, ist eine simple Zahlungsmodalität, die man am besten direkt mit der DRV abklärt. Ob es aber sinnvoll ist? Man spart sich monatlich von der Grundsicherung 85 ,05€ vom Munde ab um dann in ca 5 Jahren eine Rente zu bekommen, die dann wiederum auf die Grundsicherung angerechnet ist. Wird sich für Ihre Bekannte wohl nicht rechnen.
W*lfgangam 07.10.2014 | 19:36
Ergänzung: Wenn es tatsächlich möglich ist, die fehlenden Wartezeitmonate mit freiwilligen Beiträgen aufzufüllen und Grundsicherung als ergänzende Leistung gezahlt wird, lohnt sich ein Gespräch mit dem Sozialamt - die Übernehmen die Beitragszahlung, wenn es sich für die rechnet (und lassen das Versicherungsamt 1 Zimmer weiter mal 'ne 'Rentabilitätsrechnung' aufmachen ;-)) Meist blicken die Sozialämter in solchen Fällen gar nicht vorausschauend durch und zahlen bis zum Sanktnimmerleinstag 'erhöhte' Sozialleistungen, statt die üppige Rücklage der DRV vorzeitig anzuzapfen. Für die Freundin von MonaLisa ist das eh wurscht (siehe Schade), aber vielleicht reicht ihr auch schon das Gefühl, ein wenig unabhängiger vom 'Staat' zu sein und der eigenen Gemeinde etwas mehr Geld für andere soziale Leistungen zu ermöglichen. Gruß w.
oder soam 08.10.2014 | 08:35
Konto klären, ansch. Rentenauskunft bei der Grundsicherung vorlegen - diese wird nachrechnen, ob die freiw.Vers. evtl. von dort gezahlt werden kann, weil sich mit der EM-Rente der Grundsicherungsbedarf reduziert oder sogar ganz wegfällt! Steht aus dem früheren Rentenantrag der Leistungsfall schon fest? (sog. Vorversicherungsleiden) Wenn ja, dann läßt sich die Sache relativ einfach rechnerisch lösen - einzig die Dauer des Rentenbezugs läßt sich nicht vorhersagen.
W*lfgangam 08.10.2014 | 21:49
Hallo öhä, the same procedure as every year ...ich bin reisefaul geworden ;-) Im Sinne der Sache natürlich Schade, weiß ich selbst. Vielleicht mal wieder nächstes Jahr, vielleicht ... An meinem Namenschild hätten Sie mich sicher erkannt *g Und wenn Sie die Schulungsunterlagen/Seminare der DRV sichten, den Info-Zettel zur BAVers ... LG w.
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