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Wartezeit Rentenbescheid ??!

von Gerhard19.12.2008 | 13:49
4108 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Wie lange sollte man maximal warten, bis man den Rentenbescheid für die Altersrente erhält? Was nützen mir die 4% Verzugszinsen bei 12,6 % Überziehungszinsen?? Gruß Gerhard

6 Antworten

Realistam 19.12.2008 | 13:52
Wie lange warten Sie denn schon auf Ihren Rentenbescheid? Falls Sie ihn zu kurzfristig gestellt haben sollten, dann hätten Sie die Verzögerung zu vertreten und nicht die DRV!
Realistam 19.12.2008 | 13:56
Mit "ihn" meinte ich natürlich den Rentenantrag!
Gerhardam 19.12.2008 | 14:01
auf Nachfrage bei der DRV durfte" ich den Rentenantrag frühestens 3 Monate vorher stellen! Das ist jetzt fast 1/2 Jahr her.... Gruß Gerhard
Unbekanntam 19.12.2008 | 14:00
Wann haben Sie den Rentenantrag gestellt? Wann wollten Sie in Rente gehen? Man sollte einen Rentenantrag drei Monate vor dem gewünschten Termin stellen. Über die Bearbeitungszeit kann man nichts konkretes sagen. Kommt ganz drauf an, ob ihr Versicherungsverlauf vollständig war oder noch Ermittlungen geführt werden müssen. Eine Verzinsung gibt es nur, wenn ausschließ, die RV schuld an der Verzögerung ist.
Schadeam 19.12.2008 | 22:00
haben Sie mal gefragt woran die Verzögerung liegt? Bei geklärtem Versicherungskonto reicht es im Regelfall die AR 3 Monate vorher zu beantragen. Sollten Zeiten ungeklärt sein, bzw. nicht klar sein, dass ein Anspruch überhaupt besteht, kann möglicherweise die RV gar nichts für die Verspätung... aber das sind Spekulationen...nach 6 Monaten sollten Sie doch zumindest den Grund der Verzögerung erfragt haben?
-_-am 19.12.2008 | 23:24
Der Zeitraum von 3 Monaten reicht aus, wenn Sie zuvor bei der Klärung des Versicherungskontos mitgewirkt haben und alle rentenrechtlichen Zeiten feststehen. Die Deutsche Rentenversicherung kann Ihnen nicht vorschreiben, wann Sie den Antrag stellen. Diese Entscheidung liegt bei Ihnen. Wenn Besonderheiten vorliegen, die eine längere Bearbeitungszeit erwarten lassen, könnten Sie den Antrag auch 6 oder 10 Monate vor Rentenbeginn stellen. Nun können Sie nur dort anrufen und sich insistierend darum bemühen, dass Ihnen erst einmal Geld zukommt. Notfalls muss man später eine Neuberechnung vornehmen. Anders sieht es aus, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorliegen. Dann kann Ihnen auch die schnellste Sachbearbeitung nicht helfen. Nochmals: Anrufen, ggf. d. Vorgesetzte/n verlangen und die Sache erläutern lassen.
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