Hallo MB,
dass es in der Rentenversicherung für die verschiedenen Rentenansprüche unterschiedliche wartezeiten gibt hat =//= bereits beschrieben.
Allerdings muss ich die Antwort zur Berücksichtigung von Anrechnungszeiten bei den unterschiedlichen Wartezeiten ein wenig richtig stellen.
Anrechnungszeiten = Zeiten in denen oftmals KEIN Beitrag gezahlt wurde, die aber trotzdem bei der Rente angerechnet werden.
Für die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren zählen Beitrags- und Ersatzzeiten. Anrechnungszeiten werden hierfür also regelmäßig nicht berücksichtigt.
Gleiches gilt bei der Wartezeit für besonders lang Versicherte (45 Jahre). Hier werden aktuell nur Beitragsjahre auf Grund von Arbeit (also keine Zeiten der Arbeitslosigkeit) und Kinderzeiten berücksichtigt.
Diese Wartezeit soll durch die geplante "Rente mit 63" etwas erweitert werden. Es sollen dann auch Zeiten der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld I Bezug) berücksichtigt werden, nicht jedoch Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II. Hier befindet sich die Politik aber aktuell noch in einem abschließenden Meinungsfindungsprozess und man muss abwarten wie die entgültigen neuen gesetzlichen Regelungen aussehen werden.
Für die Wartezeit von 35 Jahren zählen alle rentenrechtlichen Zeiten mit.