Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wartezeit und Anrechnungszeit - Unterschied

von MB27.03.2014 | 09:12
6325 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hab da mal zwei Fragen: Worin besteht der Unterschied zwischen Wartezeit und Anrechnungszeit? Werden die Wartezeiten für die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre) und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) nach gleichen Kriterien ermittelt oder gibt es auch da Unterschiede? Ist es möglich, dass die Anrechnungszeiten bei den beiden Renten unterschiedlich bewertet werden?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MB,

dass es in der Rentenversicherung für die verschiedenen Rentenansprüche unterschiedliche wartezeiten gibt hat =//= bereits beschrieben.

Allerdings muss ich die Antwort zur Berücksichtigung von Anrechnungszeiten bei den unterschiedlichen Wartezeiten ein wenig richtig stellen.

Anrechnungszeiten = Zeiten in denen oftmals KEIN Beitrag gezahlt wurde, die aber trotzdem bei der Rente angerechnet werden.

Für die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren zählen Beitrags- und Ersatzzeiten. Anrechnungszeiten werden hierfür also regelmäßig nicht berücksichtigt.

Gleiches gilt bei der Wartezeit für besonders lang Versicherte (45 Jahre). Hier werden aktuell nur Beitragsjahre auf Grund von Arbeit (also keine Zeiten der Arbeitslosigkeit) und Kinderzeiten berücksichtigt.

Diese Wartezeit soll durch die geplante "Rente mit 63" etwas erweitert werden. Es sollen dann auch Zeiten der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld I Bezug) berücksichtigt werden, nicht jedoch Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II. Hier befindet sich die Politik aber aktuell noch in einem abschließenden Meinungsfindungsprozess und man muss abwarten wie die entgültigen neuen gesetzlichen Regelungen aussehen werden.

Für die Wartezeit von 35 Jahren zählen alle rentenrechtlichen Zeiten mit.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Danke "oder so" für die Ergänzungen.

Im Einzelfall bitte eine Rentenauskunft beim Rententräger anfordern. Dort sind die jeweiligen Wartezeit, und ob diese erfüllt sind oder nicht, ausgewiesen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

=//=am 27.03.2014 | 10:00
Für alle Renten muss eine bestimmte WARTEZEIT erfüllt sein: 1. Für Erwerbsminderungsrenten = 5 Jahre (es zählen aber nur Beitragszeiten - Pflicht- oder freiwillige B.-Zeiten 2. Für die Regelaltersrente und alle Hinterbliebenenrenten = 5 Jahre (wie 1.) 3. Für die Altersrente für langjährig Versicherte und für schwerbehinderte Menschen = 35 Versicherungsjahre (ALLE Zeiten: Beitrags und Anrechnungszeiten) 4. Für die "neuen" Altersrenten für besonders langjährig Versicherte und evtl. die AR mit 63+ = 45 PFLICHTBEITRAGSJAHRE. Die Anrechnungszeiten (z.B. für ALO, AU, Ausbildungszeiten) werden bei allen Renten gleich angerechnet und bewertet.
oder soam 27.03.2014 | 11:18
Bitte hier nicht die 'Berücksichtigungszeiten' vergessen, welche es 01.01.1992-31.03.1995 auch bei Pflegetätigkeit gegeben hat (und für Kinder bis Vollendung des 10.Lj. wie auch heute noch...); zudem die Wartezeitmonate bei Zuschlägen aus Minijobs ab 01.04.1999, wenn dort nicht 'pflichtig'...!
Sylvia Schröderam 09.11.2014 | 17:15
ich war beim Rententräger, mit Termin und dem Grund Rente mit 63 bei 45 Arbeitsjahren. Der Bearbeiter konnte keine Auskunft geben und hat eine Überprüfung beantragt, denn angeblich ist die Wartezeit bis zum Renteneintritt nicht erfüllt. Der Versicherungsverlauf beginnt mit der Lehre und Pflichtbeitragszeiten begonnen 09/1967 bis 08/2015 = 48 Jahre, abzüglich eine Unterbrechung im Verlauf 01/1999 – 03/2001 von 2,2 Jahren durch Selbstständigkeit. Das sind insgesamt = 45,8 Jahre Pflichtbeitragszeiten (darunter auch ALG1-Zeiten und Zeiten durch Konkurs). Ich hatte nie Arbeitshilfe/ALG2-Zeiten. Sind Pflichtbeitragszeiten nun Wartezeiten oder nicht? Die Definitionen sind sehr schwammig. Liegt es evtl. daran, dass die Lehre mit dem 15. Lj. und nicht mit 17. Lj begonnen wurde? Sind diese Pflichtbeitragszeiten keine Wartezeiten? Angeblich fehlen bis zum Renteneintritt noch 9 Monate. Überprüfung durch den Rententräger läuft bereits. Ich musste Zeiten durch Konkurs und ALG1-Zeiten von vor über 21 Jahren nachweisen, die jedoch im Versicherungsverlauf auch immer ausgewiesen waren (hatte zum Glück noch alle Belege). Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar, denn die Firma in der ich beschäftigt bin, möchte mich los werden und drängelt schon.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026