Hallo zusammen,
Geb.Jahr 1961
Voraussetzungen für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
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https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Gesetzliche-Rentenversicherung/abschlagsfreie-altersrente.html
Zusammenfassend zählen demnach folgende Zeiten bei der Wartezeit von 45 Jahren mit:
Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung,
Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus selbstständiger Tätigkeit,
Zeiten der versicherungspflichtigen, geringfügigen Beschäftigung (Minijob mit eigener Beitragszahlung)
Zeiten der Wehr- oder Zivildienstpflicht,
Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen,
Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes,
Zeiten, in denen Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld oder Leistungen der beruflichen Weiterbildung bezogen wurden, mit Ausnahme der letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn – es sei denn, die Arbeitslosigkeit wird durch Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers verursacht,
Zeiten, in denen Krankengeld bezogen wurde,
Zeiten, in denen Übergangsgeld bezogen wurde,
Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld und Winterausfallgeld,
Zeiten des Bezugs von Insolvenzgeld (Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers),
Zeiten der freiwilligen Versicherung, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung oder aus selbstständiger Tätigkeit vorliegen – mit Ausnahme der letzten zwei Jahre vor dem Rentenbeginn, wenn gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen,
Ersatzzeiten.
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In der Liste finde ich nicht Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug.
Wie zählt das ? Und wenn wie?
Theoretisch hätte ich von 1977 zum 1.8.2022 meine 45 Jahre voll.
Ab Mai.2021 ohne Leistungsbezug. Es fehlen noch 10 Monate
Kann ich dann ab 1.8.2022 ohne Abschlag in Rente gehen?
Grüße
KH