Sehr geehrte Damen und Herren,
zurückgelegt sind 366 Monate Versicherungs-zeit DRV-Bund und 68 Monate Pflichtbeiträge
landwirtschaftliche Alterskasse als pflicht-vers. Ehegattin.
Ist die Wartezeit durch gegenseitige Anrech-nung von 420 Monaten für Altersrente langjäh-rige Versicherte erfüllt?
08.02.2012, 10:30
von
geheim-4
08.02.2012, 11:27
von
?
Zitiert von: geheim-4
Sehr geehrte Damen und Herren,
zurückgelegt sind 366 Monate Versicherungs-zeit DRV-Bund und 68 Monate Pflichtbeiträge
landwirtschaftliche Alterskasse als pflicht-vers. Ehegattin.
Ist die Wartezeit durch gegenseitige Anrech-nung von 420 Monaten für Altersrente langjäh-rige Versicherte erfüllt?
Nein, da es sich um unterschiedliche Alterssicherungssysteme handelt.
08.02.2012, 11:28
von
Jonas
Nein.
Die Zeiten der landwirtschaftlichen Alterskasse und der DRV Bund werden nicht gegenseitig angerechnet.
Es handelt sich um 2 verschiedene Versorgungssysteme.
08.02.2012, 15:25
von
öha
Die LSV interessiert sich sehr wohl für die Zeiten bei der DRV (umgekehrt jedoch nicht!) - bitte lesen:
http://www.lsv.de/nos/02leist/09alter/01altrent/01wartez/index.html
Für den Bereich der Alterskasse können die Zeiten bei der DRV also wichtig sein - insb. wegen der dort neuen 'Altersrente für langjährig Versicherte'!