Ich bin versicherungspflichtig als Angestellte beschäftigt und übe seit 2003 einen 450€- Job als Nebentätigkeit aus. Frage: Wird diese Nebentätigkeitszeit in irgendeiner Form auf die Wartezeit angerechnet?
20.01.2017, 09:10
von
Jutta Gress
20.01.2017, 09:47
von
Klugpuper
Hallo Jutta Gress.
Durch die Hauptbeschäftigung erlangen Sie schon 12 Wartezeitmonate pro Jahr.
Mehr als 12 Monate bekommen wir aber in einem Jahr nicht unter.
Auf die Wartezeit hat Ihr Nebenjob keine Auswirkung.
20.01.2017, 09:50
von
Rentensputnik
Wenn Sie eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben, werden schon alle Monate für eine Wartezeit berücksichtigt. Eine Nebentätigkeit, gleichgültig ob versicherungspflichtig oder versicherungsfrei hat somit keinerlei Einfluss auf die Wartezeit, sondern erhöht geringfügig die Rente.
MfG
23.01.2017, 08:08
Experten-Antwort