Für die "neue" abschlagsfreie Altersrente mit 63 benötigen Sie eine Versicherungszeit von 45 Jahren (=540 Monate). Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn können nur dann mitgerechnet werden, wenn der Arbeitslosengeldbezug aus einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers resultiert.
Da Ihr künftiger Rentenbeginn noch nicht feststeht, wurden in der Rentenauskunft bei der Wartezeitberechnung die Zeiten der Arbeitslosigkeit bis 31.12.2013 mitberücksichtigt.
Diese Monate müssen damit - abhängig vom gewünschten Rentenbeginn - ggf. noch von den derzeit aufgeführten 542 Monaten abgezogen werden.