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Experten-Antwort

Wartezeit/Anrechnungszeit

von Karl5104.09.2014 | 17:43
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach einer Kontenklärung habe ich jetzt eine neue Rentenauskunft (bis 31.12.2013) bekommen. Fachschulausbildung wurde in " Bezug von Unterhaltsgeld-AFG" geändert. Jetzt habe ich unter "C Monate für Wartezeit" 542 Mon. Beitragszeit und 23 Mon. Anrechnungszeit Seit 1.1.2013 bin ich arbeitslos, wenn ich demnächst in Rente gehe werden mir wieder 12 Mon. abgezogen. Habe ich dan trotzdem noch meine 45 Jahre erfüllt?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für die "neue" abschlagsfreie Altersrente mit 63 benötigen Sie eine Versicherungszeit von 45 Jahren (=540 Monate). Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn können nur dann mitgerechnet werden, wenn der Arbeitslosengeldbezug aus einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers resultiert.

Da Ihr künftiger Rentenbeginn noch nicht feststeht, wurden in der Rentenauskunft bei der Wartezeitberechnung die Zeiten der Arbeitslosigkeit bis 31.12.2013 mitberücksichtigt.

Diese Monate müssen damit - abhängig vom gewünschten Rentenbeginn - ggf. noch von den derzeit aufgeführten 542 Monaten abgezogen werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Unterhaltsgeld werden auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet, wenn der tatsächliche Bezug des Unterhaltsgeldes nachgewiesen wurde. Sollte lediglich eine Anrechnungszeit wegen Fachschulausbildung vorliegen, kann diese Zeit nicht für die Wartezeiterfüllung berücksichtigt werden. Wurden beide Anrechnungszeiten in Ihrem Versicherungskonto gespeichert, wird die für Sie günstigste Zeit berücksichtigt.

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7 Antworten

Christina Nowakam 04.09.2014 | 18:26
Hallo Karl, wenn Du demnächst in Rente gehen willst, sicherlich die abschlagsfreie Rente für besonders langjährige Versicherte, dann zählen die letzten 24 Monate vor Rentenbeginn, wenn man ALG I bekommt, nicht zu den Wartezeiten. Schau mal in die Rentenauskunft unter den Punkt K - da steht ganz exakt, wieviel Monate als Wartezeit zum 31.12.2013 angerechnet werden.
Angiam 04.09.2014 | 19:03
Hallo Karl, Sie haben bis zum 31.12.2013 schon 542 Monate an Beitragszeiten und 23 Monate an Anrechnungszeiten "gesammelt". Die können Ihnen so einfach nicht mehr weggenommen werden. Da können grundsätzlich auch keine 12 Monate abgezogen werden. Alle rentenrechtlichen Zeiten, sie Sie nun noch zurücklegen, kommen noch dazu. Für die neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die Sie ab dem 63. Lebensjahr abschlagfrei in Anspruch nehmen können, benötigen Sie insgesamt 540 Kalendermonate an. Da zählen jedoch nicht alle rentenrechtlichen Zeiten mehr mit. Am besten lesen Sie in Ihrer Rentenauskunft im Abschnitt "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" nach, ob Sie die Wartezeit eerfüllt haben. Und wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, können Sie uach bei der Rentenversicherung anrufen und nachfragen.
Karl51am 04.09.2014 | 19:35
Zitat von Christina Nowak anzeigenausblenden
es ist Buchstage "J" und da seht nur "ist erfüllt" (NOCH, siehe weiter unten) Oh doch, die Monate sind jetzt noch dabei, da die RV ja jetzt noch nicht weiß, wie lange ich noch arbeiten möchte. Erst wenn der Rentenantrag bearbeitet wird, wird auf die letzten 24 Monate geschaut und dann wird das Jahr 2013 und das dann noch hinzugekommene Jahr 2014 abgezogen. >> wovon, Wartezeit oder Anrechnungszeit?
W*lfgangam 04.09.2014 | 20:34
Hallo Karl, wenn die 45 Jahre/540 Monate schon nach alter Rentenauskunft als erfüllt gelten (zum Zeitpunkt der Erstellung der Rentenauskunft), dann ist die 'neue' Wartezeit/45 Jahre damit auch/erst recht erfüllt. Wenn Sie sicher gehen wollen, fordern Sie eine neue Rentenauskunft an, die die 'einfachen' Alo-Fälle (zusätzliche Pflichtbeiträge) bereits ohne Rückfrage darstellen kann: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Versicherungsnummer, Vorname, Name...und 'Klick' Absenden. Ist in wenigen Tagen im Briefkasten. Gruß w.
Gigiam 04.09.2014 | 22:31
Schau mal in die Rentenauskunft unter den Punkt K - da steht ganz exakt, wieviel Monate als Wartezeit zum 31.12.2013 angerechnet werden.
es ist Buchstage "J" und da seht nur "ist erfüllt" (NOCH, siehe weiter unten) Oh doch, die Monate sind jetzt noch dabei, da die RV ja jetzt noch nicht weiß, wie lange ich noch arbeiten möchte. Erst wenn der Rentenantrag bearbeitet wird, wird auf die letzten 24 Monate geschaut und dann wird das Jahr 2013 und das dann noch hinzugekommene Jahr 2014 abgezogen. >> wovon, Wartezeit oder Anrechnungszeit?
Hallo @Karl51, ich fürchte Sie haben es richig erkannt. Wenn in der ganz neuen Rentenauskunft mit Zeiten bis zum 31.12.2013 542 Beitragsmonate ausgewiesen sind, sind hier für die Zeiten der Alo im Jahre 2013 12 Monate berücksichtigt. Ganz genau wird man es nur sagen können wenn der Rentenbeginn feststeht. Wann soll dieser denn sein? In einem der obigen Beiträe erwähnten Sie folgendes: >>es ist Buchstage "J" und da seht nur "ist erfüllt" (NOCH, siehe weiter unten)
Karl51am 05.09.2014 | 11:11
Aber die 23 Monate Anrechnungszeit aus "Fachschulausbildung mit Bezug von Unterhaltsgeld-AFG" zählen doch auch zu den 45 Jahren ( 540 Monaten ) ?
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