Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenVoraussetzung für einen Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist neben der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen (Vorliegen von teilweiser oder voller Erwerbsminderung) auch die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
Hierfür müssen Sie zum einen vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren mit Beitragszeiten erfüllt haben und zum anderen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung/Tätigkeit haben (sog. 3/5-Belegung) (§ 43 SGB VI).
Aus welchen Gründen genau Sie diese 3/5-Belegung nicht erfüllt haben, lässt sich hier im Forum nicht so ohne Weiteres beantworten.
Ich kann mich dem Rat von "KSC" daher nur anschließen, gehen Sie in eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen. Dort wird man Ihnen das ganze näher erläutern und Ihnen auch etwas zur Altersrente sagen können. Alles andere würde - aufgrund der Komplexität und Individualität - des Themas eindeutig den Rahmen des Forums sprengen.
Die für Sie nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie auf dieser Seite unter "Service - Beratungsstellen" ermitteln.
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