Guten Tag!
In meinem Rentenbscheid sind als Beitragszeit 510 Monate und als Anrechnungszeit 23 Monate ausgewiesen. Weiterhin ist die Wartezeit auf 45 Jahre mit 504 Monate noch nicht erfüllt.
Meine Frage :
Wo liegt der Unterschied zwischen Beitragszeit und ausgewiesener Wartezeit (hier 504 Mon.),und wie werden Zeiten aus einer Transfergesellschaft berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüssen
Die Zahlen stammen vmtl. aus Ihrer RentenAUSKUNFT?! Die 23 Monate Anrechnungszeit waren Schulbesuch nach dem 17.Lj. und/oder Zeiten der Arbeitslosigkeit in gewissen Zeitabschnitten (1970er/80er-Jahre). Weiter sind bei den 510 Monaten eben 6 Monate mit freiwilliger Versicherung oder Beitragszeiten aus Leistungsbezug bei der Arbeitsagentur enthalten.
Die Wartezeiten (oder Mindestversicherungszeiten) sind bei den einzelnen Rentenansprüchen unterschiedlich definiert, d.h. es zählt nicht immer alles mit, was sich rentenrechtlich ereignet hat - am großzügigsten ist hierbei die Berechnung der Wartezeit von 35 Jahren.
Bei der Transfergesellschaft kommt es darauf an, wie die Beiträge zur Sozialversicherung 'gestrickt' werden - vmtl. sind es echte Pflichtbeiträge, die bei allen Wartezeiten mitzählen...?!