Was ist, wenn man dauerhaft erwerbsgemindert und unter 3 Stunden arbeitsfähig ist, aber für eine EM-Rente die Wartezeit nicht erfüllt (1/2 Jahr fehlt) ? Wohin muss man sich da wenden ?
Kann man irgendwas machen außer einen Job für 1/2 Jahr zu suchen, was aus gesundheitlichen Gründen eh nicht geht ?
Kann man Beiträge selbst einzahlen oder die Wartezeit irgendwie durch einen minijob, was ich vielleicht noch könnte erwerben ?
Wenn der Leistungsfall der Erwerbsminderung schon festgestellt wurde, dann helfen keinerlei Beiträge nach dem Leistungsfall. Weder ein Minijob noch freiwillige Beiträge können die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen VOR Eintritt der Erwerbsminderung verändern.
Eine Feuerversicherung kann man auch nicht erst nach dem Brand abschließen und dann rückwirkend in Anspruch nehmen.
Wenn vor Eintritt der EM Beiträge fehlen, ist man für dieses Risiko nicht versichert und kriegt auch keine Rente.
Als staatliche Leistung bleibt dann die Grundsicherung falls Bedürftigkeit vorliegt.
Das ist bloß die meinung meines Arztes, der empfiehlt, sich um eine Rente zu kümmern, weil er nicht glaubt, dass sich mein gesundheitszustand wieder verbessert. Ich guck gerade, wie das geht und stell gerade fest, dass mir wenige Monate fehlen. Ich beziehe keine Gelder von nirgendwo (Familie unterstützt mich bisher). Noch ist nichts beantragt.
Dann sollten Sie versuchen noch Pflichtbeiträge zu entrichten (z.B. durch ein Arbeitsverhältnis) und den Antrag erst stellen wenn die Zeiten voll sind.
Dann kann allerdings immer noch passieren, dass die DRV feststellt, dass Sie bereits em waren als die Monate noch fehlten.
So gesehen bräuchte man sich nicht wundern, wenn der ärztliche Dienst die gleiche Ansicht hat wie Ihr Arzt, nämlich dass Sie bereits heute em sind.
Aber wann der Eintritt der EM liegt, kann Ihnen im Forum niemand sagen.
hm, ist man denn nicht ab dann erwerbsgemindert, ab wo man den Antrag stellt ?
Wenn das rückwirkend geht, macht es irgendeinen Unterschied, dass ich bis Januar 2013 eine *Ausbildung* gemacht hab ? Leider verkürzt, deshalb nur 2 1/2 Jahre Beiträge. Vorher hab ich aber schon in einem anderen Beruf gearbeitet (mit immer wieder krankheitsbedingten Pausen, auch eine längere vor der Ausbildung)
grüßle
someone
aber mal angenommen, es bleibt dabei, rente kann ich nicht bekommen wegen den zeiten, was gibt es als alternative ? ich möchte meine familie gerne etwas finanziell entlasten. Kann man dann Hartz4 oder sowas beantragen ? Oder fällt man durch alle raster, weil man nicht arbeitslos gemeldet war/ist ?
achso, wegen der ausbildung, sollte dazu sagen, dass ich die schon mit über 40 gemacht hab weil ich gehofft hab, in dem Job noch irgendwie arbeitsfähig zu sein...is aber leider auch nicht...ich bin nicht jung...
Um Alg II (Hatz IV) zu bekommen müssen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und auch die Kriterien der Bedürftigkeit erfüllen.
Das heisst,es darf nur Vermögen in max.Höhe des Schonvermögens vorhanden sein.
Grob gerechnet ,Sie und Ihr Partner hätten Anspruch auf einen Regelsatz von je 360 € zuzüglich der Kosten der Unterkunft,die aber auch in einem bestimmten Rahmen liiegen müssten.
Sollten Sie über dieser Summe liegen,gibt es weder Alg II noch Sozialhilfe nach SGB XII,die Menschen mit dauerhafter Erwerbsunfähigkeit bekommen können.
Nachtrag.
Sie könnten vielleicht Wohngeld beantragen.
Machen Sie das einfach so!
Hallo und guten Morgen,
ein Arzt kann nicht entscheiden ob sie Erwerbsminderungsrente bekommen. Wenn der meint sie sind dauerhaft Erwerbsgemindert, so heißt das noch lange nicht das sie eine Rente bekommen. Und wenn sie so wenig Beitragsjahre haben, dann würde eine Rente unter dem Bedarfssatz des Harz 4 liegen.
Und wenn sie so wenig Beitragsjahre haben, dann würde eine Rente unter dem Bedarfssatz des Harz 4 liegen.
Bei der Berechnung der EM-Rente wird der Berechtigte so gestellt, als wenn er bis zum 62. Lebensjahr mit dem bisherigen durchschnittlichem Einkommen weiter gearbeitet hätte. Wenn also der Betroffene noch jung ist, spielt das Durchschnittseinkommen eine wesentlich größere Rolle als die Anzahl der Beitragsjahre, insofern die Wartezeit erfüllt ist. Auch mit nur 5 Beitragsjahren sind Renten weit über Harz 4 Niveau möglich.
Ich weiß ja nicht woher sie das nehmen das die em Rente immer höher ist wie Harz 4. Ich bin selber EM Rentner und ich weiß was ich bekomme. Das sind halt die ewigen alles Wisser die hier ihre Weisheiten verbreiten
Ich habe nicht wenige Beitragsjahre, und bin nicht mehr ganz jung. Insgesamt habe ich in meinem Leben ca. 15 Jahre gearbeitet, leider mit langen Krankheitsunterbrechungen, und dann 2010 es nochmal mit über 40 mit einer Ausbildung versucht nach einigen Jahren, wo ich wieder zu krank war, zum arbeiten. Ich habe also schon ein bisschen was eingezahlt, und erfülle bloß wegen den "Lücken" im Arbeitsleben die Wartezeiten nicht. Ich weiß, dass mein Arzt das nicht entscheiden kann, sondern die Gutachter der RV aber er hat mir das nahegelegt, so seine Meinung. Die Rente, die ich bekommen würde, würde natürlich weit unter Hartz4 liegen, aber es würde meine Familie immerhin etwas entlasten und mir bliebe das Amt erspart...
Wenn sie finanzielle Hilfe brauchen, ist es nicht schlimm Harz 4 zu beantragen. Das wird sicherlich höher sein wie eine eventuelle EM Rente. Zum einen ist es ein langer beschwerlicher Weg bis zur EM Rente, zum anderen könnten sie eventuell ihr Rentenkonto auffüllen. Um in den Genuss einer solchen Rente zu kommen brauchen sie aussagefähige ärztliche Berichte. Eine Bescheinigung des Hausarztes nützt hier nichts.
1. Neben den medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung müssen auch folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen mindestens fünf Jahre versichert sein (sogenannte allgemeine Wartezeit) und
- in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen).
Liegen diese o.a. Voraussetzungen nicht vor, kann eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht gezaht werden.
Sollte der Leistungsfall bereits eingetreten sein (dieses wurde nach Ihrer Schilderung jedoch noch nicht vom Rentenversicherungsträger festgestellt) und die versicherungsrechtlichen sind nicht erfüllt - kann eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht geleistet werden. Dann besteht frühestens ein Rentenanspruch auf eine Altersrente.
Besteht kein Anspruch auf eine Rente, haben Sie Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfeträger (Arbeitslosengeld II, Leistungen der Grundsicherung)
Besteht ein Rentenanspruch (Rente wegen Erwerbsminderung oder Altersrente) und werden daraus Leistungen gezahlt, die unter dem Grundsicherungsniveau liegen, werden aufstockende Leistungen vom Sozialhilfeträger geleistet.
Hallo Simone,
ja, ganz entscheidend, die vorzeitige Wartezeiterfüllung wäre möglich:
"(2) Die allgemeine Wartezeit ist auch vorzeitig erfüllt, wenn Versicherte vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden oder gestorben sind und in den letzten zwei Jahren vorher mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben. Der Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung oder des Todes verlängert sich um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres bis zu sieben Jahren."
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__53.html
Einfach den EM-Antrag stellen und auf die vorzeitige Wartezeiterfüllung hinweisen (sonst wird möglicherweise sofort nur vom Antragsdatum ausgehend der Antrag mangels Wartezeit abgebügelt).
Gruß
w.
Ich weiß ja nicht woher sie das nehmen das die em Rente immer höher ist wie Harz 4.
Das habe ich nicht geschrieben. Es gibt aber die Möglichkeit, dass die EM-Rente auch mit wenig Beitragsjahren höher ist. Warum das so ist, habe ich versucht zu erklären. Anscheinend für Sie nicht verständlich genug ...
Ich weiß ja nicht woher sie das nehmen das die em Rente immer höher ist wie Harz 4. Ich bin selber EM Rentner und ich weiß was ich bekomme. Das sind halt die ewigen alles Wisser die hier ihre Weisheiten verbreiten
Wer noch jung ist,aber gut verdient,den erwartet auch eine auskömmliche EM-Rente,da wie schon geschrieben, so gerechnet wird,als hätte er eine Erwerbsbiografie ausgehend vom derzeitigen Verdienst hochgerechnet auf das 62. Lebensjahr.
Wenn ihre Rente niedrig ist,dann liegt es am letzten Verdienst und am Alter bei Eintritt der Erwerbsminderung.