Ich bitte um Entschuldigung. Ich habe Fehler gemacht!
Die Jahreszahlen schwirren mir im Kopf.
Rente in Spanien beantragt 8.2.20
Regulärer Rentenbeginn 01.06.2020
Rente hier beantragt für November 2019
Mein Rentenkonto ist geklärt.
Zeiten für langj. Versicherte: 378 Monate
Spanien Rentenauskunft, anerkannte Beitragszeiten
2 Jahre, 10 Monate und 24 Tage
zaehlen die 24 Tage als voller Monat fehlen an 420 Monaten noch 7, sonst 8 Monate.
Wenn ich diese Rente rückwirkend beantragen möchte mit Abschlägen zum 01. November 2019, läuft die Frist dafür 3 Monate später ab.
Wenn ich nun warte, bis mein Rentenantrag geklärt ist, verliere ich diese Möglichkeit, da dann die Frist von 3 Monaten verstrichen ist und Rente nur noch ab Antragsdatum beantragen kann.
Wenn also die letzte der 7/8 Raten jetzt für den 1. Oktober 19 eingezahlt wird, geht die Frist dann noch bis zur Antragstellung 08.02.? Und gilt das Antragsdatum in Spanien auch für die deutschen Fristen? oder muss ich direkt etwas unternehmen.
Wann wäre die Voraussetzung für diese Rente geschaffen?
Einzahlung 1.10.19 am 31.10.19? oder am 01.11.2019?
An welchem Tag genau beginnt diese 3 Monatsfrist?
Zahle ich besser die letzte Rate zum 01.11.2019 damit die 3 Monatsfrist sicher reicht?
Entschuldigen Sie bitte die Verwirrung, die ich gestiftet habe.