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Experten-Antwort

Warum Formular R1434 ausfüllen - bei bereits bewilligter EM-Rente auf Dauer?

von muschelkaus17.10.2013 | 13:20
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Hallo, ich habe am Montag von der DRV Bund das Formular R1434 SB erhalten und verstehe ehrlich gesagt nicht, warum, denn mir wurde bereits die EM-Rente auf Dauer gerichtlich anerkannt. Warum soll da mein Arbeitgeber ( der ja noch keine Ahnung von der bewilligten EM - Rente auf Dauer hat und den ich erst dann informieren wollte, wenn der Rentenbescheid kommt) noch Angaben, (um die Hinzuverdienstregelungen) machen. Das irritiert mich schon sehr, denn wenn man das Formular liest, könnte man den Eindruck gewinnen, als wenn es von der Antwort des Arbeitgebers abhängt, ob man die Rente bekommt...oder verstehe ich das völlig falsch? Hat da jemand Erfahrung damit? Nette Grüße, Muschelkaus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte lassen Sie den Vordruck von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund benötigt die Angaben um die Hinzuverdienstregelungen prüfen zu können.

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9 Antworten

=//=am 17.10.2013 | 13:33
Wenn Ihnen sozialgerichtlich eine Erwerbsminderungsrente zuerkannt wurde, ist natürlich Ihr Arbeitseinkommen als Hinzuverdienst anzurechnen! Und das kann die DRV ja ohne die Bescheinigung des Arbeitgebers nicht tun. Also reichen Sie schnellstmöglich das Schreiben an Ihren Arbeitgeber weiter. Davon hängt auch die Bescheidserteilung ab. Je schneller die Rückantwort bei der DRV vorliegt, desto schneller kann der Bescheid erteilt werden.
muschelkausam 17.10.2013 | 14:03
Vielen Dank für die rasche Antwort...ich muß aber denoch nochmal was nachfragen. Ich habe habe zwar noch ein Arbeitsverhältnis, aber kein Beschäftigungsverhältnis mehr...d.h. das ich nach den 78 Wochen Krankengeld bis 08/2010 (Arbeitslosengeld nach §125 SGBIII habe ich nicht bekommen) außer meiner Witwenrente kein Einkommen mehr habe, das weiß auch die DRV. Muß dann trotzdem dieses Formular ausgefüllt werden?
=//=am 17.10.2013 | 15:43
Im Sozialgerichtsverfahren ist dies vielleicht untergegangen. Wenn Sie kein Arbeitsentgelt mehr erhalten - aus den von Ihnen genannten Gründen - teilen Sie dies der DRV so mit, am Besten schriftlich. Und geben Sie auch an, dass Sie den Vordruck nicht an den Arbeitgeber weiterleiten werden. Das müßte eigentlich reichen.
Schadeam 17.10.2013 | 15:43
Ja, denn Sie können ja viel behaupten - wenn Sie nichts bekommen haben, und der AG das so bestätigt, ist doch alles OK. Ich glaube Sie sehen da Probleme wo keine sind?
=//=am 17.10.2013 | 16:41
Ich sehe das nicht so. Aus dem Versicherungskonto ist ja ersichtlich, dass zunächst Krankengeld bis 2010 gezahlt wurde und danach keine Entgeltmeldung mehr vom Arbeitgeber ins Versicherungskonto erfolgte.
=//=am 17.10.2013 | 16:49
Nach Erhalt des Rentenbescheides müssen Sie dem Arbeitgeber den Rentenbezug natürlich mitteilen.
muschelkausam 17.10.2013 | 17:44
vielen lieben Dank für Ihre freundlichen Antworten, dann werde ich das so machen und natürlich sage ich es meinem Arbeitgeber, wenn der Rentenbescheid kommt, (obwohl dann eine Abfindungszahlung wahrscheinlich ausgeschlossen werden kann...schade)!! Liebe Grüße, Muschelkaus
zeldaam 17.10.2013 | 17:50
Hallo "Muschelkaus", da Sie die Rente gerichtlich anerkannt bekommen haben, vermute ich mal, das der zuerkannte Rentenbeginn bereits einige Zeit zurückliegt. Dieses Datum sollte auch auf dem R 1434 ( ggf. auf Blatt2) angegeben worden sein. Bitte prüfen Sie nochmals, ob Sie ab diesem Datum wirklich kein Arbeitsentgelt ( auch keine Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, auch keine vermögenswirksamne Leistungen oder ähnliches erhalten haben). Sofern Sie tatsächlich keine Zahlungen von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, sollten Sie ggf. telefonisch zuvor mit der DRV abklären, ob eine eigene Erklärung ausreicht. MfG zelda
muschelkausam 17.10.2013 | 18:10
Hallo Zelda, Sie haben Recht, der gerichtliche Weg war sehr lang. Der Tag der Antragstellung war der 14.4.2010, da habe ich natürlich noch Krankengeld und sonstiges bezogen. Da aber die Erwerbsminderungsrente jetzt erst ab dem 1.3.2013 gerichtlich anerkannt wurde, (also die zurückliegenden Jahre nicht berücksichtigt wurden) spielt das ja wahrscheinlich keine Rolle mehr, denn ich habe 12/2010 das letzte Gehalt in Form von Weihnachtsgeld bekommen und seither nichts mehr!! LG Muschelkaus
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