Guten Morgen,
wie bereits schon zutreffend angeführt wurde, gibt es bestimmte Situationen, in denen weiterhin Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Hierzu zählen die Anschlussrehabilitationen (AHB). Dies sind Behandlungen in einer Rehabilitationseinrichtung, die unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt durchgeführt werden. Sie werden in den Akutkrankenhäusern verordnet und stellen einen sehr wichtigen Teil der Behandlungskette dar. Die AHB kann weder lange ausgesetzt noch lange aufgeschoben werden.
Die Entscheidung darüber, welche Rehabilitanden in der aktuellen Situation noch eine Rehabilitation durchführen können, trifft die jeweilige Klinikleitung. Soweit Verfügungen übergeordneter Stellen, z.B. von Gesundheitsbehörden, Landesbehörden o.ä., vorhanden sind, sind diese maßgebend.
Für weitere Informationen verweise ich auf den folgenden Beitrag:
Corona (Covid-19): Antworten zu Beratungsterminen und Reha
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/corona-covid-19-antworten-zu-beratungsterminen-und-reha.html