Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo HerrStürmer,
die Alo Meldung bei der Agentur für Arbeit ist bei Bezug einer sog Arbeitsmarktrente nicht generell ausgeschlossen. Allerdings setzt eine fortlaufende Alo Meldung voraus, dass man sein Gesuch bei der Agentur auch regelmäßig erneuert/verlängert und so die eigene Arbeitsfähigkeit und den Vermittlungswillen weiterhin bekundet und sich den weiteren Regularien der Agentur unterwirft.
Falls dies in der Vergangenheit nicht regelmäßig passiert ist, dann sind sie aus diesem Grund bei der Agentur für Arbeit "aussortiert" worden.
Eine neuerliche Alo Meldung (um einen Teilzeitarbeitsplatz im Rahmen ihres Restleistungsvermögens) scheint möglich. Leistungen(AloGeld) während des EM-Rentenbezuges sind nicht möglich.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.