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Experten-Antwort

warum verrechnet Rentenversicherer nicht mit dem Jobcenter

von Krosti29.12.2013 | 16:58
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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das Jobcenter hatte im laufenden Antragsverfahren seine Erstattungsansprüche angemeldet. Bei einer Bewilligung der Rente soll erst eine Verrechnung vor Auszahlung an den Antragsteller erfolgen. Der Rententräger hat aber nicht verrechnet, sondern bei einer rückwirkenden Bewilligung an den Antragsteller der Rente eine Nachzahlung vorgenommen. Wieso passiert so etwas? Ist das rechtens? Das Sozialamt will jetzt keine HLU zahlen obwohl die Rente nicht die Kosten für den Lebensunterhalt abdeckt. Dort zählt nur der Kontostand, und der übersteigt durch die Nachzahlung der Rente den Vermögensfreibetrag. Da aber vorher und während der Rentenantragsverfahrens ALG II bezogen wurde steht dem Rentenantragsteller doch die Nachzahlung nicht zu. Man darf ja nicht Leistungen von 2 Leistungsträgern empfangen.Das Jobcenter will aber keinen Rückforderungsbescheid ausstellen, dürfen sie angeblich nicht, wäre neu. Was nun. Wer kann da helfen. Wenn man jetzt von der Rentennachzahlung Geld verbraucht, wird man ja dann zum Schuldner. Wie soll man sich hier richtig verhalten?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.12.2013 | 10:59

Hallo Krosti,

das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant eine gesetzliche Neuregelung im SGB II, die einen Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X begründen soll. Die Regelung ist im Einzelnen noch unklar.

Daher sind bis auf weiteres beim Rentenversicherungsträger wieder Nachzahlungen aus Renten wegen voller Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen und Altersvollrenten insoweit einzubehalten, als ein Erstattungsanspruch des SGB II-Trägers geltend gemacht wird.

Auch wir hoffen, daß der Gesetzgeber hierzu schnellstmöglich eine angemessene Lösung finden wird.

4 Antworten

Otto N.am 29.12.2013 | 20:12
Diese skurrile Neuregelung ist der seltsamen Rechtssprechung eines Richters zu verdanken. Sie sind garantiert nicht der Einzige, der den Sinn nicht nachvollziehen kann. Vielleicht sollten Sie sich mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter des Sozialamtes mal an einen Tisch setzen und ihn den Rentenbescheid korrekt deuten lassen. Normalerweise müsste sich dann alles aufklären.
Doris Hofstätteram 30.12.2013 | 11:14
Und was ist mit einer vollen Rente aufgrund verschlossenem Arbeitsmarkt???? Wird die Rentennachzahlung NICHT von der DRV einbehalten und mit dem Jobcenter verrechnet??????? Bin grad etwas irritiert, da hier nur von einer vollen Rente aus med. Gründen die Rede war. Planlos...
Krostiam 31.12.2013 | 13:43
danke für die Antworten, aber ich stehe momentan zwischen den Fronten. das Sozialamt bleibt stur, das Jobcenter auch. Und mir fehlen so jeden Monat fast 200,00 € zum Lebensunterhalt. Da meine Rente ja erst mal befristet ist bei voller Erwerbsminderung, habe ich dann eventuell bei der Weiterbewilligung Glück das wieder alles geregelter abläuft. Ich wollte die Rentennachzahlung schon an den Rententräger zurück überweisen. Da erhielt ich aber die Antwort, da hätte ich keine Rente beantragen sollen. Mit Problemen muss man ja immer rechnen, es läuft eben nicht immer alles glatt ab.
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