Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Krosti,
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant eine gesetzliche Neuregelung im SGB II, die einen Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X begründen soll. Die Regelung ist im Einzelnen noch unklar.
Daher sind bis auf weiteres beim Rentenversicherungsträger wieder Nachzahlungen aus Renten wegen voller Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen und Altersvollrenten insoweit einzubehalten, als ein Erstattungsanspruch des SGB II-Trägers geltend gemacht wird.
Auch wir hoffen, daß der Gesetzgeber hierzu schnellstmöglich eine angemessene Lösung finden wird.
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