Eine Umstellung Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen wäre möglich, wenn Sie die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erreicht haben. Eine Erhöhung der Rente würde sich dann ergeben, wenn Sie bereits am 16.11.2000 einen Grad der Behinderung von 50 gehabt haben sollten. Ist die zutreffend, sollte umgehend ein entsprechender Antrag gestellt werden.