Guten Tag,
ich habe vor kurzem einen Antrag auf Kontenklärung gestellt, welcher vom örtlichen Versicherungsamt aufgenommen und an die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg weitergeleitet wurde.
Ich stamme aus Polen (keine Anerkennung als Vertriebener/Spätaussiedler) und habe dort bis 1998 gelebt und gearbeitet, seit 1998 arbeite ich in Deutschland. Ich habe die polnische und zwischenzeitlich auch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Im Antrag wurden im E2070 meine Arbeitsjahre in Polen angegeben und die entsprechenden Nachweise beigefügt.
Jetzt habe ich aus Berlin ein Schreiben mit Rückfragen und weiteren Vordrucken erhalten, deren Sinn und Zweck sich mir nicht erschließen. Der Versuch einer telefonischen Klärung mit der Sachbearbeiterin war leider erfolglos - vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.
Angefordert wurden neben dem Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung, den ich - wie im Antrag angegeben, nicht besitze - auch noch ein Nachweis über den Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland. Für was wird dieser benötigt?
An Vordrucken soll ich den V720 und den Fragebogen zur weiteren Abkommensanwendung (4-U-3010). Der V720 ist nach meinem Verständnis nur für Vertriebene/Spätaussiedler erforderlich.
Kann mir jemand sagen, für was der Vordruck 4-U-3010 benötigt wird?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!