Hallo ?*?,
in Ihrem Fall ist der V720 und der Vordruck 4-U-3010 nicht erforderlich.
Die beiden Vordrucke sind in Fällen wichtig, in denen Versicherte bis zum 31.12.1990 aus Polen nach Deutschland zugezogen sind, um für die Anwendung des Abkommens von 1975 die polnischen Zeiten zu klären und den Aufenthaltsstatus festzustellen.
Da hier der Verzug von Polen nach Deutschland 1998 war und der Versicherte als Vertriebener bzw. Aussiedler nicht anerkannt ist, sind die polnischen Versicherungszeiten über die europäischen Verordnungen zu koordinieren.
Für das europäische Verfahren mit dem polnischen Träger sind dabei Unterlagen von den polnischen Zeiten und der E207 wichtig. Aber nicht der V720 und der 4-U-3010.