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Warum werden keine Gutachten von anderen Sozialversicherungsträgern akzeptiert?

von WS07.02.2013 | 14:04
2013 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo ich hatte der DRV mitgeteilt das sie eine psychologische Stellungnahme der AfA anfordern kann. Eine Schweigepflichtsentbindung liegt seit Dezember vor. Bisher hat die DRV diese, für mich wichtige, Stellungnahme nicht angefordert. Auf nachfrage wurde mir gesagt das die Stellungnahme für die DRV ohne Interesse ist weil sie von der AfA in Auftrag gegeben wurde. Das gleiche würde auch für andere Gutachten gelten. Ob AfA oder MDK. Warum werden solche Gutachten/ Stellungnahmen nicht anerkannt? Das sind aktuelle Berichte die zwischen November und Dezember 2012 erstellt wurden und alle sagen das gleiche aus.

9 Antworten

Fritzam 07.02.2013 | 14:21
Hallo Weil die DRV Gutachter ein Gutachten eher im Sinne der DRV Verfast. (Beiss nicht die Hand die dich Füttert. MfG
Anitaam 07.02.2013 | 14:23
Vermutlich, weil auch die AfA ihre Zahlungsempfänger gern an die DRV abgibt und daher in jedem Zweifelsfall Rentenantrag empfiehlt?
Au Backeam 07.02.2013 | 14:40
Liebe Ratgeber, viel geblubbert aber nix dabei gesagt. Natürlich erhebt die DRV Befunde,Gutachten und Stellungnahmen. Diese werden immer benötigt um eine Entscheidung treffen zu können. Obwohl Behörde ist dieser Vorgang doch logisch. Die Anderen Beteiligten holen im umgekehrten Fall bei der DRV Unterlagen.Alles was im Zusammnehang mit dem Antrag des Versicherten steht und von Belang ist wird erhoben.
Otto N.am 07.02.2013 | 14:42
Und wie kommt es dann, dass meine BU-Rente aufgrund eines Gutachtens eines von der DRV gefütterten Gutachters bewilligt wurde? Ich war bestimmt nicht der Erste und auch nicht der Letzte!
WSam 07.02.2013 | 15:05
Es ist ja dabei egal was bei der DRV beantragt wird es wird ja immer so gemacht. Hauptsache man nimmt den Bericht einer Rehaklinik obwohl bekannt ist das der Antragsteller keine einzige Anwendung bekommen hat weswegen er in Reha war. In meinem Fall. Ich war wegen einer Schultersteife (Bewegungseinschränkungen) und 2 schweren Op`s am Gelenk und einer Kniegeschichte zur Reha und bin in einer Gruppe gelandet für chronische Rückschmerzpat. gelandet. Obwohl ich einige male in der Woche was gesagt habe ist von seiten der Klinik nichts passiert. Im Gegenteil. Ach so ich habe keine Probleme mit meinem Rücken. Hatte mich hinterher bei der DRV beschwert und einen Brief zurück bekommen. Das es ihnen leid tut usw. Trotzdem ist der Bericht jetzt in der Akte zum Antrag auf Leistungen am Arbeitsleben aufgetaucht. Es ist schon komisch das so ein Bericht berücksichtigt wird aber Gutachten von Ärzten die sich direkt auf meine Krankheitsbilder beziehen nicht.
Alltagsbegleiteram 07.02.2013 | 18:58
Ihre Sorge, dass Ihre Erkrankung nicht umfassend in den Entscheidungsprozess der Rentenversicherung einbezogen wird, ist verständlich. Es dauert oft seine Zeit, bis alle nötigen Unterlagen von Dritten angefordert sind. Es werden natürlich durchaus medizinische Gutachten, die im Auftrag der Agentur für Arbeit, der zuständigen Krankenversicherung, des Versorgungsamtes etc. erstellt worden sind, in die Entscheidung des sozialmedizinischen Dienstes der Rentenversicherung einbezogen. Sollten diese dort bisher nicht angefordert worden sein, können Sie das auch selbst tun und Kopien dem Rentenversicherungsträger zusenden (Recht auf Akteneinsicht: §25 SGB X). Sollte das Gutachten der Rehaklinik fehlerhaft sein, ist es natürlich wichtig, die Rentenversicherung schriftlich darauf hinzuweisen und auf die Widersprüche zu anderen Gutachten (z.B. der Agentur für Arbeit) hinweisen. Möglicherweise ist es sinnvoll, die Rentenversicherung aufzufordern, nun, nach der Reha einen weiteren Gutachter zu beauftragen, um ein objektives Urteil über Ihren jetzigen Gesundheitszustand abzugeben.
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