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Experten-Antwort

warum wird nur bis zum 60 geb berechnet

von julia06.11.2013 | 12:47
2802 Ansichten
15 Antworten

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Ich frage mich warum die Em Rente nur bis zum 60 Geburtstag berechnet wird obwohl man die Altersrente doch auch höher angesetzt hat wieso wird dann die Em Rente nicht auch z.b bis zum 65 Geburstag oder bis zum 67 Geb.berechnet

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.11.2013 | 11:31

Hallo Julia,

wie von „senf-dazu“ erwähnt, wollte die alte Koalitionsregierung aus CDU und FDP die Zurechnungszeiten über das 60. Lebensjahr hinaus anheben. Da eine konkrete Einigung jedoch vor den Wahlen nicht mehr erfolgte, bleibt also nur abzuwarten, ob und mit welchem Ergebnis die derzeitigen Koalitionsverhandlungen abgeschlossen werden.

Erst das dann im Laufe der Legislaturperiode durchzuführende Gesetzgebungsverfahren wird dann die verbindlichen Entscheidungen beinhalten.

Das die Zurechnungszeit nicht bis zum Erreichen der Regealtersgrenze reicht, liegt ganz einfach daran, dass in der Lebenswirklichkeit ja auch nicht alle Versicherten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten, sondern häufig einen früheren Zeitpunkt des Ausstiegs aus dem Erwerbsleben wählen.

Das Ende des Zeitraumes, bis zu dem eine Zurechnungszeit anerkannt wird, stellt somit auf einen Zeitpunkt ab, bis zu dem ein durchschnittlicher Versicherte noch im Erwerbsleben gestanden hätte, wenn der Versicherungsfall der Erwerbsminderung nicht eingetreten wäre, ihm somit auch keine Erwerbsminderungsrente gewährt worden wäre.

Eine Zurechnungszeit die generell bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze reichen würde, wäre somit tatsächlich eine Besserstellung des EM-Rentners gegenüber dem Durchschnitt aller Versicherten.

Mit der Anhebung des Renteneintrittsalters erhöht sich derzeit auch das Durchschnittsalter der Versicherten beim Eintritt in die Altersrente. Diesem wird eventuell der Gesetzgeber gerecht werden, durch die Erhöhung des Lebensalters bis zu dem bei einer Erwerbsminderungsrente die Zeit hinzugerechnet wird. Äußerst unwahrscheinlich und auch nicht sachgerecht (s.o.) wäre aber eine Anhebung bis zur Regelaltersgrenze.

14 Antworten

Heinericham 06.11.2013 | 13:25
Bislang ist es möglich Altersrenten ab dem 60. Lebensjahr mit Abschlag zu beziehen. Daher hat der Gesetzgeber dieses Lebensalter gewählt.
St. Martinam 06.11.2013 | 14:09
... immer frei nach dem Motto: Bescheidenheit ist eine Zier - doch weiter kommt man ohne ihr !!!
Lauraam 06.11.2013 | 13:53
Sonst gehts Ihnen noch gut, soll jemand mit 40 J. die gleiche Rente bekommen wie einer mit 67J.
Juliaam 06.11.2013 | 15:26
Zitat von Julia anzeigen
Sonst gehts Ihnen noch gut, soll jemand mit 40 J. die gleiche Rente bekommen wie einer mit 67J.
bitte nicht Beleidigend werden!!!!!!!
Es gibt Menschen die aufgrund Ihrer Krankheit nie mehr Arbeiten können dafür ist diese Em Rente ja gedacht und nicht das ein 40 jähriger mehr Rente bekommt als jemand mit 67oder er ist doch nicht absichtlich so krank verdammt nochmal sie verstehen diese Frage völlig falsch
senf-dazuam 06.11.2013 | 15:41
Hallo Julia! Möglicherweise ist dieser Umstand bei der Rente mit 67 "vergessen" worden. Immerhin gibt es Ansätze in die Richtung, dass die Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr laufen soll. Stand jedenfalls m.E. in den Entwürfen zur Lebensleistungsrente etc. Da die aber nur komplett verabschiedet werden sollten, ist die Berechnung für EM-Rentner derzeit etwas ungünstig ... Mal sehen, was im Koalitionsvertrag steht und was davon auch wirklich umgesetzt wird. Wer eine funktionierende Glaskugel hat, bitte melden.
KSCam 06.11.2013 | 17:53
Banale Antwort auf die Ausgangsfrage: Weil es gesetzlich eben so und nicht anders geregelt ist - wer Hintergründe erfahren will, sollte in erster Linie unsere Politiker fragen, warum (irgendwann in der Vergangenheit) sie das so geregelt haben und wann Sie diesen (oder einen anderen Sachverhalt) anders regeln wollen.....
Ilsiam 06.11.2013 | 20:19
Warum wird überhaupt hochgerechnet?
Lauraam 06.11.2013 | 20:32
KSC, Sie wissen genau das es egal ist welche Partei man wählt. Der kleine Rentner ist ausgeliefert , Leute wie Ursula, usw.
Sozialröchler?am 07.11.2013 | 03:10
Die Zurechnungszeit ging früher bis zum 55. Lebensjahr, jetzt bis 60. Lebensjahr. Diese "Zuwendung" relativiert sich jedoch über die eingeführten Abschläge beim Zugangsfaktor für vorzeitige Inanspruchnahme nach § 77 SGB VI. Die Festlegungen traf der Deutsche Bundestag im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz. Fragen Sie Ihren Bundestagsabgeordneten,.
H. Spunkmeyeram 10.11.2013 | 11:19
Nein, es ist nicht egal. Das ist nur eine billige Rationalisierung um seine eigene Inaktivität bzw. Gleichgültig zu vertuschen.
P. Frostam 10.11.2013 | 12:45
Quatsch, wählen sie die Rentnerpartei Deutschland. Nähere Informationen hierzu können sie googeln. Aber wählen gehen müssen sie natürlich schon selber. Wenn sie halt nicht aus dem Bett kommen, dann sind sie wohl selber Schuld.
Willibald S.am 10.11.2013 | 11:25
Hauptgrund ist wohl der, daß die Rentenkasse leer ist und man sparsam mit der Gieskanne umgehen muß. Nach den Präferenzen und Vorlieben der Regierenden ist man halt der Meinung, daß man den EM-Rentnern genügend Wasser gegeben hat und es deshalb ausreicht, bis 60 Jahre hochzurechnen. Andere Argumentationen vertuschen diese Tatsache. Dies ist nun mal Wählerwille.
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