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Experten-Antwort

was bedeutet Arztaussage auf Reha bzgl. EMR?

von bauer14.04.2012 | 00:14
2271 Ansichten
7 Antworten

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Guten Tag. Ich bin auf Reha und habe vor einen EKD Antrag zu stellen. Bin 41 Jahre alt und gelernter Industriekaufmann. Zur.Zeit.ohne Job und schon über 1Jahr im Krankengeld. Mein Rehaarzt hat mir gesagt, er würde in den Entlassungsbericht schreiben, dass ich max. 3-6Stunden in meinem erlernten Beruf noch erwerbsfähig wäre. Was heisst das nun für meinen Antrag auf Erwerbsminderung? Hatte ich bei dieser Aussage auf zumindest einer halben EMRente? Danke Bauer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo bauer,

den Beiträgen von „Hans E.“ und „-_-„ kann ich zustimmen.

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6 Antworten

baueram 14.04.2012 | 00:17
Sorry für die tippfehler. Meinte natürlich EM Rentenantrag. Danke Bauer
Schadeam 14.04.2012 | 07:47
Was das heißt wissen Sie erst dann wenn Sie die Rente beantragt haben und den Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid in Händen halten.
baueram 14.04.2012 | 08:57
Ich wollte doch bloß wissen, ob die formulierung so passt. Macht es einen unterschied, ob ich am allgemeinen arbeitsmarkt oder in meinem erlernten beruf nur noch 3 bis 6 stunden arbeiten kann. Danke bauer
Hans E.am 14.04.2012 | 10:49
Ja, das macht einen Unterschied. Alle nach dem 01.01.1961 Geborene erhalten keine Berufsunfähigkeitsrente mehr von der gesetzlichen Rentenversicherung. Insoweit wäre für Sie Maßstab zur Beurteilung einer eventuellen Erwerbsminderung der allgemeine Arbeitsmarkt, also alle erdenklichen Tätigkeiten, und nicht nur Ihr erlernter Beruf.
Forceam 15.04.2012 | 08:39
Eine Berufsunfähigkeitsrente (Pension) gibt es in Deutschland nur noch für Beamte. Denen kann man nicht zumuten jede gesundheitsschädliche Drecksarbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzunehmen. Die werden dann einfach auf deine Steuerkosten frühpensioniert, wenn sie mindestens 5 Jahre dabei waren. Force
-_-am 14.04.2012 | 20:40
Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Die Aussage des Reha-Berichts ist somit nicht sehr aussagekräftig, wenn sie sich ausschließlich auf Ihre bisherige Beschäftigung bezieht. Sie können nur den Rentenbescheid abwarten.
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