Guten Tag. Ich bin auf Reha und habe vor einen EKD Antrag zu stellen. Bin 41 Jahre alt und gelernter Industriekaufmann. Zur.Zeit.ohne Job und schon über 1Jahr im Krankengeld.
Mein Rehaarzt hat mir gesagt, er würde in den Entlassungsbericht schreiben, dass ich max. 3-6Stunden in meinem erlernten Beruf noch erwerbsfähig wäre.
Was heisst das nun für meinen Antrag auf Erwerbsminderung? Hatte ich bei dieser Aussage auf zumindest einer halben EMRente?
Danke Bauer
14.04.2012, 00:17
von
bauer
Sorry für die tippfehler. Meinte natürlich EM Rentenantrag.
Danke Bauer [/quote]
14.04.2012, 07:47
von
Schade
Was das heißt wissen Sie erst dann wenn Sie die Rente beantragt haben und den Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid in Händen halten.
14.04.2012, 08:57
von
bauer
Ich wollte doch bloß wissen, ob die formulierung so passt.
Macht es einen unterschied, ob ich am allgemeinen arbeitsmarkt oder in meinem erlernten beruf nur noch 3 bis 6 stunden arbeiten kann. Danke bauer
14.04.2012, 10:49
von
Hans E.
Ja, das macht einen Unterschied. Alle nach dem 01.01.1961 Geborene erhalten keine Berufsunfähigkeitsrente mehr von der gesetzlichen Rentenversicherung. Insoweit wäre für Sie Maßstab zur Beurteilung einer eventuellen Erwerbsminderung der allgemeine Arbeitsmarkt, also alle erdenklichen Tätigkeiten, und nicht nur Ihr erlernter Beruf.
14.04.2012, 20:40
von
-_-
Zitiert von:
Ich bin in Reha und habe vor, einen EM-Rentenantrag zu stellen. Mein Reha-Arzt hat mir gesagt, er würde in den Entlassungsbericht schreiben, dass ich noch 3 - unter 6 Stunden in meinem erlernten Beruf erwerbsfähig wäre. Was heißt das nun für meinen Antrag auf Erwerbsminderung? Habe ich bei dieser Aussage Anspruch auf zumindest eine teilweise EM-Rente?
Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Die Aussage des Reha-Berichts ist somit nicht sehr aussagekräftig, wenn sie sich ausschließlich auf Ihre bisherige Beschäftigung bezieht. Sie können nur den Rentenbescheid abwarten.
15.04.2012, 08:39
von
Force
Eine Berufsunfähigkeitsrente (Pension) gibt es in Deutschland nur noch für Beamte. Denen kann man nicht zumuten jede gesundheitsschädliche Drecksarbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzunehmen. Die werden dann einfach auf deine Steuerkosten frühpensioniert, wenn sie mindestens 5 Jahre dabei waren.
Force
16.04.2012, 10:11
Experten-Antwort
Hallo bauer,
den Beiträgen von „Hans E.“ und „-_-„ kann ich zustimmen.