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Was bedeutet das?

von Miriam087027.02.2007 | 09:02
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo und guten Morgen, liebe Experten hier im Board, ich habe die Gutachten (von einem "normalen" Amtsarzt und einem vom Amt beauftragten Psychiater erstellt) erhalten, doch mir wird so gar nichts klar. Festgestellt wurde, dass ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur "unter drei Stunden" einsetzbar bin. "Negatives Leistungsbild": kein Zeitdruck, Staub, Rauch, Gase ec., Lärm, Zwangshaltungen sowie häufiges Heben. "Die Untersuchte ist gemäß Leistungsbild leistungsfähig und belastbar, nicht auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt. In psysischer Hinsicht, aber auch in psychischer Hinsicht besteht ein großer Rehabilitationsbedarf beruflicherseits, so dass das Reha-Team einbezogen werden sollte. Vom psychiatrischen Gutachter werden Tätigkeiten unter geschützten Bedingungen als berufliche Trainingsmaßnahme vorgeschlagen. Damit könnte eine Besserung innerhalb von sechs Monaten erreicht werden." Was bedeutet, es könnte eine Besserung innerhalb von sechs Monaten erreicht werden? Dass ich dann wieder ganz regulär arbeiten gehen kann, das wird prognostiziert? Achso, ich leide u.a. unter einer chronischen Depression seit mehr als 10 Jahren; mir warf ein Arzt nach einer Untersuchung auf meine Frage, ob er noch Möglichkeiten wüßte, wie meine Beschwerden gelindert werden könnten "an den Kopf", dass chronische Depressionen nicht heilbar seien, insofern werden ich mich damit abfinden müssen. Wieso wollen die Amtsärzte dann eine Besserungswahrscheinlichkeit innerhalb von sechs Monaten erkannt haben? Ich verstehe die Welt nicht mehr. Liebe Grüße aus dem Süden Deutschlands.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das Löschen eines Eintrags hat die Folge, dass Antworten auf den Eintrag ebenfalls wegfallen. Damit fallen auch nützliche Beiträge weg. Da wir das verhindern wollen, setzen wir hiermit einen Beitrag von !!! wieder ins Forum und bitten !!! um Verständnis und darum - wenn möglich - direkt auf den Start-Beitrag zu antworten. MfG Redaktion

RE: Was bedeutet das?

Beitrag von !!!, 27.02.2007, 10:10 Uhr

Das heißt, dass bei Ihnen eine berufliche Reha angeregt wird, bevor man Sie in Rente schickt.

Es hört sich jedoch für mich so an, als ob Sie noch keinen Bescheid erhalten hätten. Deswegen rate ich Ihnen zunächst den Bescheid abzuwarten. Sollten Sie dann noch Fragen haben, können Sie am besten direkt die Rentenstelle aufsuchen, von der Sie den Bescheid erhalten. Dann können Sie auch einen eventuellen Widerspruch, sollten Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, direkt einlegen.

Ich wünsche Ihnen alles Guten

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Auf den Beitrag von ??? wird hingewiesen. Offensichtlich geht man davon aus, dass sich Ihre Erwerbsfähigkeit durch Reha-Massnahmen innerhalb von 6 Monaten bessern bzw.wiederherstellen lässt. Ein unter 6-stündiges Leistungsvermögen ist für die Erwerbsminderungsrente erst von Belang, wenn es für mehr als 6 Monate vorliegt. Grund dafür ist, dass eine befristete Erwerbsminderungsrente erst im 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnt. Davor liegt lediglich Arbeitsunfähigkeit vor.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter. Der kann Ihnen sicher weiterhelfen.

5 Antworten

Bratwurstam 27.02.2007 | 09:35
..ich denke, dass heißt Teppiche knüpfen in einer Behindertenwerkstatt und nach einem halben Jahr gucken, ob Du wieder arbeiten kannst...evtl. eine Zeitrente....
!!!am 27.02.2007 | 10:10
Das heißt, dass bei Ihnen eine berufliche Reha angeregt wird, bevor man Sie in Rente schickt. Es hört sich jedoch für mich so an, als ob Sie noch keinen Bescheid erhalten hätten. Deswegen rate ich Ihnen zunächst den Bescheid abzuwarten. Sollten Sie dann noch Fragen haben, können Sie am besten direkt die Rentenstelle aufsuchen, von der Sie den Bescheid erhalten. Dann können Sie auch einen eventuellen Widerspruch, sollten Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, direkt einlegen. Ich wünsche Ihnen alles Guten
???am 27.02.2007 | 10:02
Bei einer Einsatzfähigkeit von weniger als 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt liegt normalerweise volle Erwerbsminderung vor. Die Ärzte gehen jedoch davon aus, dass sich Ihr Gesundheitszustand durch geeigntete Massnahmen wieder bessern kann. "Innerhalb von 6 Monaten" bedeutet, dass Ihre "Erwerbsminderung" nicht auf unabsehbare Zeit vorliegt. Anders ausgedrückt: Sie können derzeit zwar überhaupt nicht arbeiten, eine Erwerbsminderung im Sinne des Gesetztes liegt aber noch nicht vor, da die Ärzte ,mit einer Besserungsmöglichkeit rechnen. Wahrscheinlich werden Ihnen berufsfördernde Massnahmen angeboten (Reha vor Rente). Was da auf Sie zukommt, werden Sie im Beratungsgespräch erfahren. Geschützte Einrichtungen sind übrigens nicht nur die WfbM sondern auch bfw oder bfz. Um auf dem Arbeitsmarkt voll einsetzbar zu sein, muss man im übrigen nicht geheilt sein. Die Krankheit und die Symptome müssen nur soweit eingeschränkt und beherrschbar sein, dass man eben wieder arbeiten kann.
!!!am 27.02.2007 | 10:46
Liebe Redaktion! Ist doch kein Problem! Das nächste Mal werde ich direkt auf den Start-Beitrag antworten.
Miriam0870am 27.02.2007 | 13:18
Vielen, vielen Dank für die große Mühe, die Sie sich gemacht haben, um mir meine Frage zu beantworten, dennoch ergibt sich eine Nachfrage: Wo bzw. bei welcher Stelle kann ich ein Gutachten, welches im Auftrag der ARGE erstellt wurde, in Teilen widersprechen? Direkt bei dem zuständigen Jobcenter? Es wurden nämlich zwei Dinge (falsche Daten) im Gutachten (vermutlich versehentlich) falsch widergegeben. Nochmal vielen dank
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