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Experten-Antwort

was beinhaltet alles die unerfüllte Wartezeit

von Dittberner25.10.2014 | 19:11
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5 Antworten

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mein Rentenantrag weist 17 Monate Wartezeit aus, ich war vom 1.9.1999-30.10.2001 ohne Arbeit und 1992 6 Monate ohne Arbeit, ansonsten immer lückenlos in Arbeit, hätte 45 Arbeitsjahre in 2015 und bin fast 61 Jahre, muss ich der RV die Arbeitslosenzeiten vorlegen oder ging das automatisch

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dittberner,

welche der von Ihnen zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten der Deutschen Rentenversicherung bereits bekannt sind, sehen Sie in Ihrem Versicherungsverlauf.

Ggf. können aber nicht alle, der im Versicherungsverlauf aufgeführten Zeiten, bei der 45jährigen Wartezeit berücksichtig werden.

Wenn Sie z. B. in den von Ihnen genannten Zeiträumen vom 01.09.1999 bis 30.10.2001 und im Jahr 1992 lediglich Arbeitslosenhilfe bezogen haben, können diese Zeiträume nicht bei der 45jährigen Wartezeit berücksichtigt werden.

Am besten Sie machen einen Termin bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Dort kann geprüft werden, ob Ihr Versicherungsverlauf in Ordnung ist, oder ob weitere Nachweise erforderlich sind.

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4 Antworten

Dittberneram 26.10.2014 | 16:28
Danke für die Expertenantwort, ich habe in 2001 18 Monate Arbeitslosengeld bezogen und im Anschluss 8 Monate Arbeitslosenhilfe, hatte auch nur kurz 2x Krankheit über 6 Wochen, war gerade bei der Rentenversicherung, sie konnten mir auch nicht weiterhelfen, es muss doch eine Person geben die mir die 17 Monate Wartezeit im Detail erklären kann bzw. wie sie sich zusammensetzen....
Dittberneram 27.10.2014 | 18:59
ich habe heute von einer Versichertenberaterältesten erfahren, dass es noch gar keine Bestätigung gibt, ob man nach 45 Arbeitsjahren (bei meinem Rentenbeginn mit 63 und 4 Monaten) in die 2 jährige Arbeitslosigkeit (vor Rentenbeginn) gehen kann...
W*lfgangam 27.10.2014 | 20:02
Hallo Dittberger, die Rentenauskünfte sind schon ziemlich genau, was 'einfach zuordbare' Alo 1 Zeiten betrifft - zur Not zählt man noch mal mit den Fingern nach, wo die 45 Jahre jetzt stehen/wann sie voll sind. Gruß w. ...die von Ihnen angesprochenen Bestätigung wird es in dieser Form auch nie geben ;-) Sie gehen da noch mal nachfragen, was 'gemeint' war, wie die Restlaufzeit zu belegen möglich ist, mit welchen Zeiten Sie rechtzeitig in die ungekürzte Rente kommen, mit welchen nicht.
Dittberneram 01.11.2014 | 11:22
Vielen Dank für die Antwort..... inzwischen hatte ich bei der Versichertenberaterältesten einen Termin und weiß nun Bescheid, also ich darf noch länger als 63 und 4 Monate arbeiten gehen.....9 Monate noch länger, denn die fehlen mir noch.....oh, wie schade......
Deutsche Rentenversicherung
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