Der gesetzgeber unterscheidet bei der Gewährung von Witwen- und Witwerrenten zwischen neuem und altem Recht. Für die weiteren Ausführungen ist entscheident, wann Sie geheiratet haben und wann Sie beide geboren sind.
Unterstellung: Sie haben vor dem 01.01.2002 geheiratet und mindestens ein Ehepartner ist vor dem 02.01.1962 geboren!
Dann bekommen Sie als Witwe GRUNDSÄTZLICH 60% von der BruttoRente Ihres Mannes. Das wären circa 735,-€, vorausgesetzt, Ihr Mann ist gesetzlich krankenversichert und bekommt 1.100,-€ Nettorente. (entspricht 1.225,-€ Brutto)
Dann wird jedoch Ihr Einkommen (Arbeitsentgelt) angerechnet.
Ihr Bruttogehalt, abzüglich 40% für Steuern und Sozialversicherungsabgaben darf den Freibetrag von rund 742,-€ nicht überschreiten, denn alles was drüber ist, wird in Höhe von 40% von der GRUNDSÄTZLICHEN Witwenrente abgezogen.
Da Ihr "Nettoeinkommen" den Freibetrag um ca. 940,-€ überschreitet, wird die Hinterbliebenrente um ca. 375,-€ gekürzt, so dass eine Bruttorente nach Durchführung der Einkommensanrechnung von ca. 360,-€ Brutto zur Verfügung steht.
Da von der Bruttorente noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Abzug gebracht werden müssen, bleiben ca. 320,-€ Netto übrig.
Mit freundlichen Grüßen