Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Was bringt mir der Exmatrikulationsbescheid für die Rentenversicherung?

von Chris198522.04.2011 | 17:26
19988 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, ich habe im Wintersemester 10/11 mein Studium beendet und arbeite seit März. Habe mich aber nicht auf Antrag exmatrikuliert sondern einfach einfach die Studiengebühren nach bestandenem Diplom nicht überwiesen und wurde somit exmatriuliert. Jetzt hab ich aber was davon gelesen, dass ich mich noch auf Antrag exmatrikulieren soll, weil ich die Bescheinigung für die Rentenversicherung brauch. Stimmt das und wenn ja, was mache ich dann mit dem Wisch? Ich verstehe nicht was das alles soll. Bisher noch nie gearbeitet -> keine Beiträge für die Rentenversicherung, seit März Arbeit -> Einzahlung in die Rentenversicherung. Ist doch eigentlich alles klar. Wo ist da das Problem und die Notwendigkeit einer Bescheinigung? Grüße und frohe Ostern

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.04.2011 | 13:47

Hallo Chris1985,

Studienzeiten werden als Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Dies ist aber nur möglich, wenn sie vom Versicherten geltend gemacht und entsprechend nachgewiesen werden. Als Nachweis kann u. a. eine Bescheinigung der Hochschule über die Dauer Ihres Studiums vorgelegt werden ( wie von -_- bereits geraten).

Das muss zwar nicht sofort sein, allerdings kann später in einem Rentenverfahren schneller über den Rentenantrag entschieden werden, wenn die Versicherungszeiten bereits geklärt sind.

4 Antworten

Josef51bam 23.04.2011 | 01:19
Möglicherweise werden, wenn Sie dereinst Ihre Rente beantragen, Ihre Studienzeiten angerechnet. Wer weiß, wie sich die Anrechnungszeiten innerhalb der nächsten vierzig Jahre ändern werden. Besser, sie sammeln alle Belege, die Sie bekommen können.
KSCam 23.04.2011 | 07:21
Schul- und Studienzeiten sind Anrechnungszeiten bei der Rentenversicherung. So gesehen werden Sie irgendwann einmal danach gefragt und daher ist es sinnvoll, wenn Sie eine Bescheinigung über die Dauer der Immatrikulation besorgen, die Sie später (oder auch gleich) problemlos vorlegen können. Andernfalls haben Sie in 20, 30 oder 40 Jahren die Rennerei und müssen die Studienzeit belegen....
Kontenkläreram 23.04.2011 | 08:05
Wäre es nicht schon möglich, jetzt die Kontenklärung zu machen und somit die Schul- und Studienzeiten eintragen zu lassen?
-_-am 23.04.2011 | 08:28
Es ist sinnvoll, die Studienzeiten als rentenrechtliche Zeit für den Versicherungsverlauf nachzuweisen. Wenn Sie einen Nachweis über Ihr Studium für die gesetzliche Rentenversicherung benötigen, können Sie das Formular V510 von der Uni ausfüllen lassen und einsenden. Eine nachträgliche Exmatrikulation ist dazu sicherlich nicht notwendig. Das Formular gibt es hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026