Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Chris1985,
Studienzeiten werden als Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Dies ist aber nur möglich, wenn sie vom Versicherten geltend gemacht und entsprechend nachgewiesen werden. Als Nachweis kann u. a. eine Bescheinigung der Hochschule über die Dauer Ihres Studiums vorgelegt werden ( wie von -_- bereits geraten).
Das muss zwar nicht sofort sein, allerdings kann später in einem Rentenverfahren schneller über den Rentenantrag entschieden werden, wenn die Versicherungszeiten bereits geklärt sind.
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