Was darf im Reha-Bericht stehen?

von
??

Es gibt ja auch ein Handbuch für professionelle Forenstörer und sogar Antwort- und Störprogramme.
Hallo Ferdinand, Ich hab dein Handbuch gefunden.

von
Otto N.

Zitiert von: Ferdinand

Wenn Sie "glauben" wollen, gehen Sie heute abend oder morgen in die sog. Gottesdienste.

Dass es keinen Sinn macht mit Ihnen zu diskutieren, war mit von Anfang an klar. Aber dass Sie sich jetzt auch noch für einen Heiligen halten, der Thema in Gottesdienst-Predigten sein könnte, macht Sie nicht gerade "glaubwürdiger".....

Sie hatten meine Frage übrigens noch nicht beantwortet:

"Wie kommt es bloß, dass das außer Ihnen noch kein namhafter (Oppositions)Politiker oder Sozialverband bemerkt hat?
Sind Sie schlauer als andere?"

(Ich vermute mal, dass Sie sich schlicht und einfach auf dem Holzweg befinden!)

von
Haselmaus

Stimme Ferdinand voll umfänglich zu, Daumen hoch.

von
AM

[/quote]
Und mir persönlich ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Reha- oder Rentenbegehrender diese Schweigepflichsentbindungen nicht FREIWILLIG unterschrieben hat.
[/quote]

Was ist denn das für eine Freiwilligkeit wenn man keine andere Möglichkeit hat?

Diese Freiwilligkeit hat die Qualität der DDR-Wahlen!

Insbesondere die Anträge die durch §51 zustande kommen - der "freiwillig Unterzeichnende " leistet da die Unterschrift weil er genötigt wird und ihm existenzbedrohende Maßnahmen angedroht werden.

Wer ein halbwegs normales Rechtsempfinden hat kann hier nicht von "Freiwilligkeit" sprechen.

Die DDR wird ja auch nicht als Rechtsstaat empfunden.

von
Otto N.

Zitiert von: AM

Was ist denn das für eine Freiwilligkeit wenn man keine andere Möglichkeit hat?

Reha- und Rentenanträge werden gewöhnlich ganz freiwillig gestellt, völlig ohne Zwang.

Und da jeder halbwegs intelligente Mensch weiß, dass ohne aussagekräftige Befundunterlagen keine abschließende Antragsbearbeitung möglich ist, liegt es im eigenen Interesse die Schweigepflichtsentbindungen zu unterschreiben.

Sonst kannn man sich die Antragsstellung nämlich gleich ganz sparen.

Sie kommen mir vor wie jemand, der die Polizei zur Hilfe ruft weil ein Einbrecher im Haus ist, sich aber konsequent weigert, die Polizisten ins Haus zu lassen, weil man dazu ja nicht verpflichtet sind......

Wer soll Leute wie Sie eigentlich ernst nehmen?

von
Otto N.

Zitiert von: Otto N.

weil man dazu ja nicht verpflichtet sind......

Man ersetze "SIND" durch "IST", dann passt es wieder!

von
Ferdinand

Zitiert von: Otto N.

Zitiert von: AM

Was ist denn das für eine Freiwilligkeit wenn man keine andere Möglichkeit hat?

Reha- und Rentenanträge werden gewöhnlich ganz freiwillig gestellt, völlig ohne Zwang.

Und da jeder halbwegs intelligente Mensch weiß, dass ohne aussagekräftige Befundunterlagen keine abschließende Antragsbearbeitung möglich ist, liegt es im eigenen Interesse die Schweigepflichtsentbindungen zu unterschreiben.

Sonst kannn man sich die Antragsstellung nämlich gleich ganz sparen.

Sie kommen mir vor wie jemand, der die Polizei zur Hilfe ruft weil ein Einbrecher im Haus ist, sich aber konsequent weigert, die Polizisten ins Haus zu lassen, weil man dazu ja nicht verpflichtet sind......

Wer soll Leute wie Sie eigentlich ernst nehmen?

Ihr funktionales Analphabetentum ist schon bemerkenswert. Es geht nicht um die Antragstellung bzgl. einer Reha oder Rente, sondern um die Offenbarung von Geheimnissen, die einem Arzt während einer Behandlung anvertraut oder sonst bekannt wurden.

Ich habe zwar eine Reha beantragt und auch bewilligt bekommen, aber ich habe keine Erklärung unterschrieben, die den mich behandelnden Ärzten erlauben würde einen Rehaentlassungsbericht der DRV zu übersenden.

Ist das so schwer zu begreifen? Lesen Sie doch einfach Formular G250. Dann wissen Sie, was ich unterschrieben habe und was ich hinzugesetzt habe, nämlich die Worte: Ich widespreche.

von
Ferdinand

Zitiert von: Alltagsbegleiter

Ferdinand, es tut mir sehr leid, dass Sie meinen Beitrag und meine Hinweise auf Unzulässiges in Arztbriefen als Schmähkritik betrachten.

Ich nahm an, dass ich durchaus Verständnis für die Sorge Rosannas um den Schutz ihrer Sozialdaten gezeigt habe.

Da ich nicht weiß, welche Erkrankung bei Rosanna vorliegt, lässt sich nicht wirklich beurteilen, inwieweit private Erlebnisse den Krankheitsverlauf negativ beeinflusst haben.
In jedem Fall sollen nicht gesamte Gesprächsprotokolle in Rehaberichten aufgeführt werden.

Rosanna, Bemerkungen über Tätowierungen gehören sicher nicht in Arztberichte, es sei denn eine Erkrankung sei durch Giftstoffe aus der verwendeten Tinte verursacht.

Auch Zahnverlust spielt nur dann eine Rolle, wenn er mit der Erkrankung zusammenhängt, weil er etwa durch Medikamentnebenwirkungen verursacht ist.

Sie können sich zunächst an die Rehaklinik wenden und einen korrigierten Arztbericht anfordern.

Weisen Sie dabei auf die Irrelevanz für die Erkrankung und den zudem diskriminierenden Tenor der Bemerkungen hin, deren Streichung Sie verlangen.

Sie irren sich, denn ein Anspruch auf Korrektur von Arztbriefen ist seitens der Gerichte verneint worden. Beschaffen Sie sich einen Zugang zur Juris-Datenbank (Uni-Bibliotheken). Da können Sie nachlesen, dass Arztbriefe Meinungsäußerungen sind, die nicht justiziabel sind.

von
Ferdinand

Zitiert von: me

Interessant evtl:
Auszug aus den Leitlinien der DRV

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/208330/publicationFile/49884/leitlinien_rehabeduerftigkeit_psychische_stoerungen_pdf.pdf

(Seite 30)

"5.3.2 Ärztliche
Schweigepflichtund Datenschutz
Die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht, des Persönlichkeitsschutzes und
des Datenschutzes gehört zwar zu den Aufgaben des Gutachters, es ist dabei
aber zu berücksichtigen, dass sozialmedizinische Gutachten Bestandteil eines
Verwaltungsverfahrens sind, vom Versicherten auf Antrag eingesehen und
später – zum Beispiel in einem Sozialgerichtsverfahren – teilweise öffentlich
werden können. Der Proband ist vor der Begutachtung darauf hinzuweisen. "

Ich gehe davon aus, dass man in dem Falle den Reha-Mediziner dem Gutachterstatus gleichsetzen kann.
Wurden sie nicht darauf hingewiesen ist dies rechtsfehlerhaft.
Zu klären wäre ob der Hinweis irgendwo im Kleingedruckten versteckt war und unterschrieben wurde.

Lesen Sie G250. Von Rehaentlassungsberichten ist da nicht die Rede. Außerdem geht es nicht um einen Antrag.

Ergo kann man sowas auch nicht unterschreiben.

von
Ferdinand

Zitiert von: Otto N.

Und Sie werfen der DRV vorsätzliche Täuschungsabsichten vor?

Nicht nur "vorwerfen". Inzwischen kann ich das auch anhand eines LSG-Urteils und diverser BSG-Urteile auch beweisen.

von
Ferdinand

Zitiert von: Otto N.

Zitiert von: Ferdinand

Wenn Sie "glauben" wollen, gehen Sie heute abend oder morgen in die sog. Gottesdienste.

Dass es keinen Sinn macht mit Ihnen zu diskutieren, war mit von Anfang an klar. Aber dass Sie sich jetzt auch noch für einen Heiligen halten, der Thema in Gottesdienst-Predigten sein könnte, macht Sie nicht gerade "glaubwürdiger".....

Sie hatten meine Frage übrigens noch nicht beantwortet:

"Wie kommt es bloß, dass das außer Ihnen noch kein namhafter (Oppositions)Politiker oder Sozialverband bemerkt hat?
Sind Sie schlauer als andere?"

(Ich vermute mal, dass Sie sich schlicht und einfach auf dem Holzweg befinden!)

Sie täten besser daran sich an Fakten - nämlich Gesetzen und Urteilen - zu orientieren, anstelle von Glaubenssätzen oder Vermutungen.

Wie bereits festgestellt ist die Behauptung der DRV, dass die medizinische Tätigkeit der Behandler in Reha-Einrichtungen "Datenverarbeitung im Auftrag" sei, schwachsinnig.

In der Juris-Datenbank habe ich übrigens ein Urteil eines LSG gefunden, welches die Feststellung bestätigt.

Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Suche.

von
Otto N.

Zitiert von: Ferdinand

Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Suche.

Ich werde nichts suchen, was es nicht gibt!

Wann beantworten Sie denn endlich meine Fragen:

"Wie kommt es bloß, dass das außer Ihnen noch kein namhafter (Oppositions)Politiker oder Sozialverband bemerkt hat?
Sind Sie schlauer als andere?"

Ich warte!

von
Ferdinand

Zitiert von: Otto N.

Zitiert von: Ferdinand

Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Suche.

Ich werde nichts suchen, was es nicht gibt!

Wann beantworten Sie denn endlich meine Fragen:

"Wie kommt es bloß, dass das außer Ihnen noch kein namhafter (Oppositions)Politiker oder Sozialverband bemerkt hat?
Sind Sie schlauer als andere?"

Ich warte!

Ich habe hier versucht zu Rosannas Frage Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Ihre Fragen sind irrelevant, denn bereits in der Schule lernt man, dass in D Gewaltenteilung herrscht: Es gibt die Legislative, Exekutive und Judikative.

Darüber, ob z.B. die DRV oder andere Leistungsträger rechtswidrig handeln, entscheiden immer noch Richter.

von
Otto N.

Zitiert von: Ferdinand

Zitiert von: Otto N.

Wann beantworten Sie denn endlich meine Fragen:

"Wie kommt es bloß, dass das außer Ihnen noch kein namhafter (Oppositions)Politiker oder Sozialverband bemerkt hat?
Sind Sie schlauer als andere?"


Ihre Fragen sind irrelevant,...

Aha, das ist also Ihre Art zuzugeben, dass Sie meine Fragen nicht beantworten können!

DANKE!

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