Hallo, ich habe in 2 Tagen einen Gutachtertermin und weiss nicht wie ich mich verhalten soll und was begutachtet wird.Werde ich mit folgenden Krankheiten ernst genommen und sind die chancen auf eine EMR? meine Kranheiten: Depressionen,Fibromyalgie,Migräne,somat.Schmerzstörung,coxarthrose,Agoraphobie mit Panikstörung,Tinnitus,Reizdarmsyndrom. Danke f.Antwort!!!!
ich war schon 2 mal bei
Gutachter auch wegen EM Rente bzw. psych. Probleme.
Am besten fährt man immer mit
der Wahrheit, deshalb rate ich Ihnen mit ihren Worten Ihre
Einschränkunken und gesundh.
Probleme zu schildern aber nicht zu
übertreiben.
Sie sollten sich ganz normal verhalten !
Schildern Sie ihre Beschwerden wie Sie wirklich sind und gut ist.
Bloß nicht übertreiben oder sich ( versuchen ) zu verstellen , geschweige denn lügen - das merken die Psychiater sowieso sofort...
Gerade die Psychiater haben da genug Möglichkeiten und "Tricks" auf Lager, wie z.B. Provokationsfragen um ihre Reaktion darauf zu testen oder gewisse andere Fragetechniken ( das bemerken Sie als Patient gar nicht... ) und natürlich langjährige Erfahrungen , um eventuell gewisse Ungereimtheiten in den Aussagen des Antragstellers sofort als unwahr oder übertrieben zu entlarven...
Sie sollten aber auch nichts an Beschwerden oder Problematiken verschweigen.
Manche Leute schämen sich einem ja bis dato völlig unbekanntem Arzt/Gutachter z.b. intimste Details zu schildern. Das wäre aber in dem Fall ein großer Fehler, den es zu vermeiden gilt.
Bei der Begutachtung muss wirklich ALLES auf den Tisch , nur dann kann der Gutachter ihre ganz individuelle Problematik auch wirklich nachvollziehen !
Nehmen Sie alle ihnen vorliegenden ärztlichen Unterlagen die in ihrem Besitz zum Termin mit und legen Sie diese dem Gutachter vor.
Sie wissen nämlich nicht, was und welche Unterlagen der Psychiater seitens der RV schon vorliegen hat und welche nicht.
Da ist es immer gut eine eigene Mappe mit allen ärztlichen Unterlagen abzugeben.
Ansonsten wird vom Psychiater eine gewisse Gesprächsatmosphäre aufgebaut und es erfolgt quasi ein Frage- und Anwortspiel .
Er wird die ihre Anamnese abfragen, hier und da spezielle Nachfragen stellen und sich ihre Beschwerden genauestens schildern lassen.
Da Psychiater ja meistens auch Neurologen sind, wird möglicherweise vor oder nach dem Gespräch auch noch eine kurze neurologische Untersuchung stattfinden
( wie Reflexe testen etc. pp ) um körperlich-neurologische Ursachen der Erkrankung(en) auszuschliessen.
Bei der Dauer einer Begutachtung ist von nur 15 Minuten bis zu mehreren Stunden alles denlkbar und habe ich selbst erlebt.
Die von ihnen genannten Erkrankungen - auch und gerade die körperlichen - können und werden wohl im Prinzip alle psychischen Ursprungs sein.
Insofern wird der Psychiater natürlich alle Erkrankungen einbeziehen, bewerten und
letztlich hinsichtlich einer EM beurteilen.
Inwieweit die Chance auf eine EM-Rente bei Ihnen besteht , kann im Voraus und ohne nähere Details nicht gesagt werden.
Drücke ihnen aber alle Daumen.
Es erwartet Sie jemand, der alles das bereits weiß, was Sie nicht wissen und was Ihre Ärzte und sonstigen Behandler über Sie heimlich geschrieben haben.
Und da Sie, wie fast alle Antragsteller geglaubt haben, dass man nichts falsch macht, wenn man seine Unterschrift unter die pauschale Schweigepflichtentbindungserklärung setzt, die sich immer nachteilig für die Probanden auswirkt, kann (muß nicht) das schlecht für Sie ausgehen.
Besonders Patienten mit psychischen Erkrankungen wissen nicht, was die Ärzte und Psychologen so über sie denken und schreiben, was von mangender Compliance bis zu falschen Meinungen (Diagnosen) reicht.
Sie sollten sich umgehend einen Einblick in die vollständige "Gutachtenakte" verschaffen. Und zwar vor dem Termin. § 25 SGB X gibt Ihnen das Recht dazu, einschließlich des Anfertigens von Kopien (müssen Sie bezahlen oder per Digitalkamera oder Scanner samt Laptop selbst anfertigen).
Sie können dann feststellen, ob das, was Ihre bisherigen Behandler geschrieben haben, auch richtig ist.
Wenn was falsch ist, können Sie die Entbindung von der Schweigepflicht widerrufen, schriftlich gegen Empfangsbestätigung. Dann darf das, was in der Unterlage steht, nicht mehr genutzt werden.
Also mein psychiatrischer Gutachter wollte mir noch nicht einmal glauben, dass ich Sozialrechtler bin. Unerhört so was!
Wahnsinnig sinnvoll, den Ärzten den Zugriff auf das Gutachten zu verwehren, die über eine evtl. bestehende EM entscheiden sollen. Erleichtert das Verfahren ungemein, sehr geehrter Sozialrechtler.
Hachja, die Welt ist schlecht.
Hallo an Alle!
Gerade beim psychischen Erkrankungen verstehe ich nicht, warum einem Gutachter Glauben geschenkt wird, der den Patienten nur in einem 15 Minuten- Gespräch kennenlernt. Warum werden nicht die viel aussagekräftigeren Atteste der "Heimatpsycholgen" Glauben geschenkt. In regelmäßigen Sitzungen werden dort viele Gesprächsthemen stundenlang erarbeitet.
Diese Psychologen können doch die seelische Belastbarkeit viel genauer beurteilen.
Grundsätzlich kann und sollte man nicht alleine anhand der Dauer einer Begutachtung dessen Qualität bewerten oder beurteilen.
Es gibt eindeutige
- sehr schwere-
psychiatrische Erkrankungsfälle wo einem Psychiater auch in nur 10 Minuten völlig klar ist, das hier eine Erwerbsminderung vorliegt.
Nicht zuletzt bildet sich der Gutachter ja meistens bereits
auch schon v o r der Begutachtung durch die ihm durch die RV
zugesandten gesamten ärztlichen Unterlagen der letzten Monate und Jahre
( auch durch die des daheim behandelndem Psychiaters des Patienten ! ) eine gewisse Meiung bzw. ein Voraburteil.
Dieses wird dann in der eigentlichen persönlichen Begutachutng des Probanten entweder bestätigt oder eben nicht.
Dafür reichen dann oft eben nur 15 -30 Minuten aus...
Es bedarf dann machmal nicht weiteren 1-2 Stunden der Untersuchung , die ja gerade für schwer psychiatrisch erkrankte Patienten meist zuerträglich sind ....
Psychiater wissen und merken aufgrund ihrer Fachkenntnisse sehr genau , wann eine Begutachutng zu Ende sein sollte weil Sie für den Patienten sehr belastend wird.
Psychologen sind im Ggensatz zu Psychiatern in der Regel ja keine Ärzte und darum werden deren Berichte ( wenn Sie den überhaupt von der RV angefordert und damit zu Rate gezogen werden... ) nicht in der Form wie der eines Artzes berücksichtigt und gewertet...
Darum ist jeder gut beraten sich einen Psychologen zu suchen der auch einen Doktortitel führt und nicht
" nur " Diplompsychologe ist..
vielen Dank für die Rückmeldungen.Besonders die Erfahrungen von Ihnen,Eva-Maria,konnten mir weiterhelfen.viele Grüße Bri
Ich habe mit ähnlichen Symptomen wie bri zu kämpfen und habe mir vor dem Gutachter-Termin die Mühe gemacht und meine Leidensgeschichte auf 4 DIN A4 Seiten zusammengefasst und dem Gutachter vorab zukommen lassen um im Gespräch keine wesentlichen Punkte zu vergessen. Bei unserem Gespräch hatte er dieses Schreiben vorliegen und die zahlreichen Anmerkungen und Markierungen zeigten mir, dass er sich damit wohl intensiv beschäftigt hatte. Nach ca. 45 Minuten war ich mir am Ende dieses Termins nicht sicher, wie ich sein Verhalten für mich bewerten sollte und bin mit gemischten Gefühlen nach Hause gefahren. Nach ca. 2 Wochen hielt ich meinen Rentenbescheid in Händen.
Gruß Bernd
Ein sehr guter Tipp von @bernd1954 mit den persönlichen Notizen unf Aufschreiben der Leidensgeschichte.
So etwas sieht jeder Gutachter gerne , da er dann die Beschwerden des Patienten schwarz auf weiss vorliegen hat und auch noch mal dann gezielt einzelne Punkte nachfragen kann.
Oft ist es ja auch so, das man
während der Begutachtung
aufgrund der Streßsituation dann einige wichtige Dinge vielleicht vergisst dem Gutachter zu sagen sich später dann darüber ärgert.
Auch da sind dann die Notizen natürlich von Vorteil.
Als Tipp würde ich noch empfehlen , sich auf jeden Fall
das schiftliche Gutachten dann - sofort ! - von der RV zu besorgen und hinsichtlich Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen
und gegebenf. Fehler gegenüber der RV dann richtig zu stellen.
Liebe Eva-Maria,ich bin beeindruckt was alles zu beachten ist.ich bin für jeden Tip dankbar.Kann man wirklich das Gutachten bei der Rv anfordern ? Mein Hausarzt hat dieses verneint.Vielleicht antworten sie noch einmal. Dank auch an Bernd. Gruß bri
Das Gutachten, auf dessen Grundlage mir die Rente zuerkannt wurde, durfte ich leider nicht kopieren, konnte es aber ausgiebig bei meiner behandelnden Ärztin einsehen. Der Gutachter hatte sein Urheberrecht dafür geltend gemacht. Meine private BU-Versicherung hatte es ebenfalls angefordert, aber nicht ausgehändigt bekommen. Manchmal funktioniert der Datenschutz wohl doch noch.
Gruß Bernd
Ein Gutachter soll aufgrund eigener Sach- und Fachkunde sein Gutachten erstatten (können). Gutachter sind keine unfehlbaren Götter. Wer also Fehler entdecken können will, sollte die erste gutachterliche Äußerung geheim halten. Das verhindert das Abschreiben.
Kommen zwei Gutachter unabhängig voneinander zum selben Ergebnis, ist die Wahrscheinlichkeit eines Irrtums oder einer Manipulation gering. Bei Differenzen ist was faul.
Diese Logik scheinen Sie (und andere) jedoch nicht zu kennen.
Natürlich können Sie das Gutachten bei der RV anfordern und es wird ihnen
- in der Regel - auch problemlos zugesandt.
Ausnahme wäre nur dann , wenn der psychiatrische Gutachter einen Sperrvermerk macht, das ihnen das Gutachten nicht zugänglich gemacht werden sollte, weil Sie bei Kenntnis selbigem eventuell weitere gesundheitliche Schäden erleiden würden.
Dies ist bei nur bei relativ sehr wenigen psychiatrischen Gutachten der Fall und nur bei sehr schweren psychiatrischen Störungen wo z.b. ein Suizid bei Kenntnis des Gutachtens zu befürchten wäre...
Ihr behandelnder Psychiater, Psychologe oder Hausarzt würde das Gutachten aber in jedem Falle bekommen und es ihnen dann vorlesen und erklären - und wenn Sie Glück haben dann vielleicht auch für Sie kopieren...
Darf er zwar eigentlich nicht,
aber manche machen es - andere nicht . Kommt auf ihr persönliches Verhältnis mit ihrem Arzt und dessen Einschätzung an, ob Sie das
" verkraften " können oder nicht ....
Wobei das Gutachten ja nur dann unbedingt wichtig zu kennen wäre, wenn die EM-Rente abgelehnt würde.
Wenn die EM-Rente genehmigt wird, kann ihnen das Gutachten ja relativ egal sein. Persönlich würde ich es aber immer anfordem und sehen wollen. Ich weiss immer gerne was andere über mich schreiben...
Bei Ablehnung der Rente sollten Sie aber dann sofort Rechtsbeistand in Form des VDK/SoVD oder eines Anwaltes beiziehen und durch selbige Widerspruch einlegen.
o.g. Institutionen fordern dann als erstes das Gutachten an ( erforderlich wegen der Widerspruchsbegründung ) und bekommen es auf jeden Fall - und damit dann auch letztlich Sie ...
Hoffe aber für Sie , das dies alles nicht notwendig sein wird und die EM-Rente gleich so bei ihnen durchgeht.
Sorry Eva-Maria,
gemäß § 25 Abs. 4 SGB X gibt es keine Einschränkungen bzgl. der Einsichtnahme in Gutachten, die wegen der Erbringung von Sozialleistungen erstellt wurden.
Das Märchen über den angeblichen Suizid oder sonstige drohende gesundheitliche Schädigungen sind weiter nichts als aus der Luft gegriffene Schutzbehauptungen inkompetenter Ärzte, die ihre persönlichen Defizite verbergen wollen.
Im Prinzip haben Sie ja recht was die Überlassung des Gutachten's anbelangt.
Man hat rechtlich einen Anspruch darauf.
Wenn man es wirklich haben will bekommt man es auch - auf welchem Wege und wann auch immer....
Letztlich hat die RV keine Chance die Herausgabe eines Gutachten's zu verweigern.
Aber wenn die RV es erstmal eben nicht rausgibt , musste man klagen und das dauert....
Aber in einigen wenigen Fällen ist es schon absolut notwendig und medizinisch angezeigt, das Gutachten nicht direkt dem Patienten auszuhändigen.
Bei psychiatrischen Erkrankungen kann die Kenntnis und das falsche Verstehen bzw. Interpretation des Gutachtens schon z.b. zu einem Suizidversuch führen
( habe ich bei einem ehem. Mitpatienten schon erlebt.. ) .
Wer anderes behauptet hat von der Materie keine Ahnung !
Es ist genauso verkehrt jedem jedes Gutachten gleich zuzusenden , als die Zusendung pauschal zu verweigern.
Das muss immer im konkreten Einzelfall geprüft und entschiedne werden.
Noch ein Tipp für Sie am Rande :
Gehen Sie davon aus, das Sie eventuell ab Eintritt in die Praxis des Gutachters durch die Arzthelferinnen und/oder den Arzt bereits " unter Beobachtung " stehen.
Schon bei der Anmeldung an der Rezeption sowie im Wartezimmer empfehle ich ihnen sich darum immer
" krankheitsgerecht " zu verhalten.
Bei mir im Gutachten eines Orthopäden stand z.b. :
" Der Patient stand ohne erkennbare Probleme aus seinem Stuhl auf und kam forschen Schrittes auf mich zu um mich zu begrüßen . Eine erkennbare Einschränkung seiner Bewegungsfähigkeit sowie Schmerzen beim Gehen
waren aus dem Bewegungsablauf nicht zu erkennen "
Damit war dann - im Nachhinein betrachtet - der Einstieg in diese Begutachtung wohl nicht so toll....
Also spätestens wenn Sie aufgerufen werden um das Arztzimmer zu betreten wird Sie der Gutachter in jeder Sekunde genau beobachten.
Wenn Sie dem Psychiater z.b. äußerst modisch gekleidet, mit einem überfreundlichen Hallo , einem Dauerlächeln und einem Witz auf den Lippen begrüßen ( etwas überspitzt ausgedrückt ) , wird dies nicht unbedingt z.b. für eine schwere Depression und hohen Leidensdruck sprechen....
Wenn Sie ihm dann im Laufe der Untersuchung noch freudestrahlend vom letzen Urlaub - der event. erst wenige Wochen her ist - berichten ( es wird oft gefragt wann der letzte Urlaub war ) und auch noch nach über
1 -1,5 Stunden auf jeden Frage sofort und exakt wie "aus der Pistole geschossen " antworten ebenfalls.
Es werden auch oft mehrmals genau dieselben Fragen gestellt , um zu sehen wie Sie diese jedesmal beantworten und ob Sie überhaupt bemerken, das dies schon mehrmals abgefragt wurde und wie Sie darauf reagieren...
Er wird auch darauf achten wie Sie sitzen, wie Sie ihre Hände halten, ob Sie erröten , schwitzen, seinen Blicken bei gewissen Fragen ausweichen etc. pp.
Gerade in den Augen kann man sehr viel erkennen.
u.a. auch aus ihrer gesamten Körperhaltung/sprache ( die nur zu einem kleinen Teil ja willentlich beeinflußbar ist und schon gar nicht über die ganze Zeit einer längeren Untersuchung ) wird er sein Urteil über die schwere ihrer Erkrankung fällen.
Sie sollten auch nicht von sich aus zuviel - vor allem ungefragt - erzählen, sondern nur auf Fragen des Arztes kurz und knapp , wahrheitsgemäß und nicht zu ausschweifend antworten.
Wer laufend nett und launig plaudern kann, wird so depressiv wohl nicht sein.
Ich möchte Sie natürlich keinesfalls verunsichern, aber Sie sollten diese Tipps vielleicht ein klein bisschen im Hinterkopf behalten.
Dies würde ihre Chancen auf ein korrektes und für Sie positives Gutachten doch erheblich steigern. Gerade während einer Begutachtung stellen sich viele Leute - unwissentlich - manchmal besser dar, als es ihr aktueller Zustand in Wahrheit ist und bereuen dies nachher bitter.