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Experten-Antwort

was für Auswirkungen hat das ?

von Rudi15.10.2013 | 07:01
2391 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich, geb. 08/52, habe lt. meiner Rentenauskunft zur Zeit einen Altersrentenanspruch in Höhe von ca. 1.500 EURO. Lt. dem Versicherungsverlauf sind meine Beitragszeiten seit 1987 lückenlos aufgeführt. Nun sagt mir ein Bekannter ( der wohl was von Rente verstehen will ) dass ich meine Zeiten ab dem 17. Lebensjahr der Rentenversicherung noch melden soll. Ich habe Abitur gemacht und danach studiert, dies wären sogenannten Anrechnungszeiten, lt. dem Bekannten. Wenn ich dieses jetzt der RV melde, was hat das für mich für Auswirkungen auf meine Rentenansprüche ? Fällt es positiv oder negativ aus ? Danke für eure Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.10.2013 | 09:42

Hallo Rudi,

sicherlich haben Sie in der Vergangenheit schon mehrfach Anschreiben Ihres Rententrägers, mit dem Ziel der Vervollständigung Ihrer Rentenzeiten erhalten. Einfach mal dem Rententräger eine Rückmeldung geben, fehlende Zeiten geltend machen und den sog. Versicherungsverlauf vervollständigen lassen.

Unterm Strich hat Ihr Bekannter nämlich durchaus recht. Schulzeiten ab dem 17. Lj sind Rentenjahre. Zwar nach aktuellem Recht in der Regel ohne Bewertung, aber immerhin Rentenjahre. Lücken hingegen wirken sich negativ auf die Rente aus, da im Rahmen der Rentenberechnung ein Verhältnis zw. Rentenjahren und nicht Rentenjahren mit von Bedeutung ist (sog. Gesamtleistungswert). Von daher bringt ein Schulbesuch direkt vielleicht nicht mehr Rente, indirekt kann sich eine Schule aber sehr wohl positiv bemerkbar machen.

Weiterer Vorteil: Schule ab 17. Lj sind Rentenjahre. Die Anzahl der Rentenjahre kann spannend sein für Fragen zum Rentenbeginn. So können einige Renten nur gezahlt und in Anspruch genommen werden wenn 35 Rentenjahre vorhanden sind. Hier können Schulbesuche ab dem 17. Lj doch manch einem helfen diese 35 Jahre zu erfüllen.

Also bitte kümmern Sie sich um Ihre Angelegenheit und machen Sie diese Zeiten geltend. Euro Angaben was das bringen könnte sind im voraus leider nicht möglich, sollte sich aber regelmäßig nicht zu Ihrem Nachteil entwickeln.

2 Antworten

Rudiam 15.10.2013 | 08:19
Entschuldigung, es muss nicht 1987 sondern 1978 heißen.
Schuleam 15.10.2013 | 07:52
das stimmt zwar, dass dies Anrechnungszeiten sind, jedoch werden derzeit Schulzeiten und Studienzeiten nicht mehr bei der Rentenberechnung bewertet.
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