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Zur Experten-Antwort springenHallo Rudi,
sicherlich haben Sie in der Vergangenheit schon mehrfach Anschreiben Ihres Rententrägers, mit dem Ziel der Vervollständigung Ihrer Rentenzeiten erhalten. Einfach mal dem Rententräger eine Rückmeldung geben, fehlende Zeiten geltend machen und den sog. Versicherungsverlauf vervollständigen lassen.
Unterm Strich hat Ihr Bekannter nämlich durchaus recht. Schulzeiten ab dem 17. Lj sind Rentenjahre. Zwar nach aktuellem Recht in der Regel ohne Bewertung, aber immerhin Rentenjahre. Lücken hingegen wirken sich negativ auf die Rente aus, da im Rahmen der Rentenberechnung ein Verhältnis zw. Rentenjahren und nicht Rentenjahren mit von Bedeutung ist (sog. Gesamtleistungswert). Von daher bringt ein Schulbesuch direkt vielleicht nicht mehr Rente, indirekt kann sich eine Schule aber sehr wohl positiv bemerkbar machen.
Weiterer Vorteil: Schule ab 17. Lj sind Rentenjahre. Die Anzahl der Rentenjahre kann spannend sein für Fragen zum Rentenbeginn. So können einige Renten nur gezahlt und in Anspruch genommen werden wenn 35 Rentenjahre vorhanden sind. Hier können Schulbesuche ab dem 17. Lj doch manch einem helfen diese 35 Jahre zu erfüllen.
Also bitte kümmern Sie sich um Ihre Angelegenheit und machen Sie diese Zeiten geltend. Euro Angaben was das bringen könnte sind im voraus leider nicht möglich, sollte sich aber regelmäßig nicht zu Ihrem Nachteil entwickeln.
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