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Was genau gilt als Zuverdienst bei EM-Rente?

von Ingolfomas13.12.2011 | 14:53
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin viele Jahre bei einer deutschen Fluggesellschaft (fliegenden Personal) beschäftigt gewesen und habe aufgrund einer med. Untersuchung mein“Flugtauglichkeit“ und somit auch meine Anstellung verloren. Ich bin jetzt nicht mehr angestellt und arbeite auch nicht mehr. Mein alter AG zahlt mir eine manteltarifliche „Übergangsversorgung“ vom Zeitpunkt der Fluguntauglichkeit bis zum Eintritt in die Alters-Rente. Gleichzeitig mußte ich Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Dieser läuft noch. Außerdem hatte ich vor vielen Jahren eine BUZ abgeschlossen, die auch zahlt. Die EM-Rente ist noch NICHT genehmigt! Meine Frage: Wenn mir die EM-Rente genehmigt wird, zählen dann die Übergangsversorgung, die dann um die EM-Rente gekürzt wird, und der Bezug der BUZ-Rente als Zuverdienst (dieser würde über den Grenzen liegen) oder nicht? Wichtig für mich wäre hierzu eine definitive Aussage, vielleicht soweit möglich mit Quellenangabe. Vielen Dank für eine Antwort. Ingolfomas

1 Antworten

-/-am 13.12.2011 | 19:56
Gewünschte Quellenangabe: § 96a SGB VI
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