Hallo "Koulchen",
zunächst haben Sie bei der Festlegung des Beitrags die Wahl zwischen dem "halben Regelbeitrag" (2009 = 250,74 Euro) und einem "einkommensgerechten" Beitrag.
Zur Ermittlung des "einkommensgerechten" Beitrags wird grundsätzlich der Einkommenssteuerbescheid für diese Tätigkeit herangezogen. Mit der Aufnahme einer neuen Tätigkeit ist es natürlich nicht möglich diesen Bescheid vorzulegen. Deshalb können Einkommensnachweise auch durch andere Unterlagen erbracht werden. Dazu zählen Bescheinigungen des Steuerberaters über das voraussichtliche Arbeitseinkommen, Bescheide des Finanzamtes über die Höhe der Einkommensteuervorauszahlung, Buchführungsunterlagen, betriebswirtschaftliche Auswertungen für die ersten Monate der Tätigkeit und Bilanzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung