Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Was gilt als Arbeitseinkommen nach "beruflicher Reha"?

von Koulchen16.02.2009 | 01:04
1005 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo allerseits, mal eine generelle Frage: Wenn man selbständig ist, arbeitsunfähig wird, an längerdauernden Leistungen zur Teilhabe teilnimmt und danach in einem anderen Betätigungsfeld selbständig arbeitet - wonach berechnet sich dann das Arbeitseinkommen zur Beitrags- und Leistungsberechnung der Sozialversicherungsträger? Nach dem eventuell schon vorliegenden Einkommensteuerbescheid mit deutlich geringerem Einkommen wegen der Reha-Maßnahme (Übergangsgeld ist doch kein Einkommen, oder?) oder noch nach der wirtschaftlichen Situation direkt vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit? Vielen Dank im voraus für die Antworten! Gruß Koulchen

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo "Koulchen",

zunächst haben Sie bei der Festlegung des Beitrags die Wahl zwischen dem "halben Regelbeitrag" (2009 = 250,74 Euro) und einem "einkommensgerechten" Beitrag.

Zur Ermittlung des "einkommensgerechten" Beitrags wird grundsätzlich der Einkommenssteuerbescheid für diese Tätigkeit herangezogen. Mit der Aufnahme einer neuen Tätigkeit ist es natürlich nicht möglich diesen Bescheid vorzulegen. Deshalb können Einkommensnachweise auch durch andere Unterlagen erbracht werden. Dazu zählen Bescheinigungen des Steuerberaters über das voraussichtliche Arbeitseinkommen, Bescheide des Finanzamtes über die Höhe der Einkommensteuervorauszahlung, Buchführungsunterlagen, betriebswirtschaftliche Auswertungen für die ersten Monate der Tätigkeit und Bilanzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo "Koulchen",

mit dem Fragebogen für selbständig Tätige (V020) werden Sie bezüglich der "einkommensgerechten" Beiträge gebeten "eine Bescheinigung des Steuerberaters oder eine eigene gewissenhafte Schätzung über die voraussichtliche Höhe des Arbeitseinkommens" vorzulegen. Dies bildet dann ab Beginn der Versicherungspflicht die Grundlage für die Beitragshöhe bis der erste Steuerbescheid für diese Tätigkeit erteilt wird.

Die von Ihnen angeführte "Sozialklausel" bezieht sich auf Änderungen, die während einer laufenden Beitragszahlung eintreten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

1 Antworten

Koulchenam 16.02.2009 | 11:54
Hallo Experte, das heißt also, solange noch nicht klar wäre, wie sich alles mit einer zweiten Selbständigkeit entwickelt, müßte man gar nichts unternehmen (außer die Tätigkeit melden), weil der halbe Regelbeitrag ja von Amts wegen angesetzt wird. Vielen Dank, dann ist das zumindest von der Rentenversicherungsseite her klar! Bis auf eine Kleinigkeit: Wenn man sich ziemlich sicher ist, daß auch der halbe Regelbeitrag für den Anfang noch zu hoch wäre - ist dann auch ein Antrag auf Anwendung der Sozialklausel möglich? Ich nehme mal an, das geht frühestens nach dem ersten Monat, wenn die erste BWA vorliegt - oder gibt es da Ausnahmeregelungen in Richtung Einkommensschätzung zunächst ohne einzureichende Nachweise? Jetzt werde ich noch mal im Krankenkassenforum nachfragen, wie es mit den Krankenversicherungsbeiträgen und dem Krankengeld in so einem Fall aussieht. Das scheint mir wesentlich tüfteliger zu sein. Viele Grüße Koulchen
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026